Ethische Aspekte
I. Naturwissenschaftliche Aspekte
II. Ökonomische Aspekte
III. Rechtliche Aspekte
IV. Ethische Aspekte
V. Module
IV. Ethische Aspekte
Das Konzept der Biodiversität beinhaltet immer deskriptive Aspekte, in denen auf die mess- und beschreibbare Vielfalt z.B. der Arten eingegangen wird. Zugleich wird mit dem Begriff "Biodiversität" aber auch stets die schützenswerte Vielfalt der Natur bezeichnet. Der Schutz der Biodiversität wird häufig als wertvolles Handlungsziel vorausgesetzt, kann aber unter philosophisch-ethischen Aspekten hinterfragt werden. Zur Diskussion steht dann, wie menschliches Verhalten zur nicht-menschlichen Natur begründet werden kann und welcher Wert (oder sogar Eigenwert) der Natur beigemessen werden kann. Die moralische Debatte im Feld der Biodiversität bezieht sich damit vor allem auf den Gegenstand des Schutzanspruchs. Worin genau liegt der Wert von Biodiversität? Ist er nur instrumentell und damit im Nutzen für den Menschen zu verorten oder kommt der Natur oder einzelnen Bereichen ein eigener Wert zu?
Natur- und Umweltethische Ansätze
Natur- und umweltethische (siehe Modul Natur- und Umweltethik) Argumentationen verlaufen häufig in verschieden Grundtypen, die sich in anthropozentrische, pathozentrische, biozentrische oder holistische Positionen (siehe Modul Überblick Positionen) einteilen lassen. Diese vier umweltethischen Ansätze unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Objekte, denen ein Eigenwert beigemessen wird und denen gegenüber somit direkte Schutzpflichten bestehen. Allen Ansätzen ist gemeinsam, dass sie anthroporelational (siehe Modul Anthroporelational) sind. Das bedeutet, dass sich der Wert, welcher der Natur zugesprochen wird, in Schutzansprüchen zeigt, die immer auf den Menschen bezogen sind. Nur der Mensch kann Adressat von Schutzpflichten sein, nur er ist fähig, diesbezüglich Handlungsregeln aufzustellen und Verantwortung zu übernehmen.
Anthropozentrismus
Anthropozentrische (nur den Menschen betreffende (siehe Modul Anthropozentrismus)) umweltethische Theorien besagen, dass der Natur nur insofern ein Wert zukommt, als sie bedeutsam oder wertvoll für den Menschen ist. Eigenwert haben dabei ausschließlich Menschen. Moralische Pflichten bestehen nur dem Menschen gegenüber, eine direkte Schutzpflicht gegenüber nicht-menschlichen Lebewesen besteht hingegen nicht. Wenn also aus anthropozentrischer Sicht zur Bewahrung der Biodiversität aufgerufen wird, dann nicht, weil der Natur ein Eigenwert zugeschrieben wird, sondern weil andere Menschen von diesen Handlungen betroffen sein können. Vor allem in Hinblick auf den tatsächlichen oder möglichen Nutzen von Biodiversität und die Frage, wer davon in welchem Maße profitiert, ist der Aspekt der Gerechtigkeit (siehe Modul Gerechtigkeit) zentral in der ethischen Debatte.
Pathozentrismus
Aus pathozentrischer Sicht (siehe Modul Pathozentrismus), kommt denjenigen Lebewesen ein Wert zu, die Schmerz empfinden können und die diesen durch beobachtbares Verhalten, z.B. Zittern oder Fluchtbestreben, äußern können. Zumindest höhere Tiere und der Mensch genießen danach einen Schutzanspruch. Ein Wert der Biodiversität ergibt sich aus pathozentrischen Überlegungen nur indirekt, insofern er aus dem direkten Wert leidensfähiger Organismen folgt. So darf etwa ein Ökosystem nicht zerstört werden, wenn darunter Menschenaffen leiden.
Biozentrismus
Weiter als beim Pathozentrismus geht die Schutzbegründung im Biozentrismus (siehe Modul Biozentrismus), da sich dieser auf sämtliche Lebewesen bezieht. Die menschliche Verantwortung erstreckt sich dann nicht nur auf Organismen, die von Interesse für den Menschen oder die leidensfähig sind, sondern auf alle Lebewesen. Dabei wird in der Begründung dieses Ansatzes häufig davon ausgegangen, dass jedes Lebewesen, ob bewusst oder unbewusst, ein "Interesse" am Weiterleben hat, das der Mensch nicht ohne Grund missachten darf.
Holismus
Im Holismus (siehe Modul Holismus) ist die Ganzheit der belebten und unbelebten Natur Träger eines moralischen Wertes. Nicht nur einzelne Lebewesen, sondern die Gesamtheit der Natur wie auch natürliche Systeme (etwa Ökosysteme oder Ökologische Nischen) werden dabei berücksichtigt. Der Schutz des Menschen soll sich dieser Argumentation zufolge auf die gesamte Natur beziehen, nicht, weil bzw. insofern sie nützlich, schmerzempfindlich oder belebt ist, sondern einfach, weil sie existiert.

