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Module zum Blickpunkt Biodiversität

 ABS-System

ABS-System

Unter einem "Access-and-Benefit-Sharing-System" (ABS-System) ist ein rechtliches Regelungswerk zu verstehen, das das Recht zur Nutzung von Ressourcen mit der Pflicht zur Teilung der wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung der Ressourcen mit dem Ressourcen zur Verfügung stellenden Land verbindet, so dass die meist wirtschaftlich schwachen ressourcenreichen Staaten zumindest mittelbar an der Erschließung ihrer Ressourcen durch die wirtschaftlich und technologisch starken Industriestaaten mitprofitieren.

 Andengemeinschaft

Andengemeinschaft

Die Andengemeinschaft (Comunidad Andina des Naciones (CAN) oder Andean Community) besteht zurzeit aus den Ländern Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Peru und ist mit weiteren wichtigen südamerikanischen Staaten (etwa Chile und Brasilien) assoziiert.

Weitere Informationen zur Andengemeinschaft finden Sie auf den Seiten der Comunidad Andina:

Comunidad Andina  Online Version

 Anreizsteuerung

Anreizsteuerung

Etwa über die Besteuerung schädlichen Verhaltens, die Subventionierung nützlichen Verhaltens oder die Zuteilung von Nutzungsrechten kann das jeweils gewünschte Verhalten unterstützt werden.

 Anthroporelational

Anthroporelational

Anthroporelational bedeutet im Zusammenhang der umweltethischen Debatte, dass es nur der Mensch ist, der der Natur einen (wie auch immer gearteten) Wert beimessen kann. Der Wert der Natur ist damit immer in Relation zum Menschen, der ihn zuspricht und achtet, zu sehen. Nur für den Menschen können Güter und Werte rationale Gründe für Handlungen oder Schutzansprüche liefern. Zu unterscheiden sind exklusiv-anthroporelationale von trans-anthroporelationalen Konzeptionen. Erstere sehen den Wert der Natur oder der Biodiversität ausschließlich in der Beförderung menschlicher Güter. Schützenswert ist die Natur dann aus dem Grund, dass sie für einen selbst und für andere Menschen von Wert ist. In trans-anthroporelationalen Ansätzen wird der Natur oder je nach Positionen auch der biologischen Vielfalt um ihrer selbst willen ein Wert beigemessen. Nicht, weil natürliche Lebewesen oder Systeme ein Gut für den Menschen sind, sondern weil ihnen aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihrer Existenz ein Eigenwert zugesprochen wird, sind sie schützenswert.

 Anthropozentrismus

Anthropozentrismus

Zurück gehen anthropozentrische (griech. anthropos: Mensch) Ansätze häufig auf die Tradition Kants und die durch ihn begründete Ethik der Autonomie. Dem Menschen kommt dabei aufgrund seiner Vernunftfähigkeit ein unbedingter Wert zu: er ist alleiniger Zweck an sich. Daraus ergibt sich, dass jeder Mensch seinen eigenen und den Wert anderer Menschen anerkennen muss und ihnen gegenüber Pflichten zu erfüllen hat.

Anthropozentrische Argumentationen zum Schutz der Biodiversität können verschiedenartig sein.

  • Das pädagogische Argument von Kant besagt, dass der Mensch gut gegenüber nicht-menschlichen Wesen handeln soll, damit er anderen Menschen gegenüber sensibel bleibt und nicht verroht.
  • Nach dem basic-need-Argument von Martha Nussbaum oder John Passmore (in Anlehnung an das Grundgüter-Modell von John Rawls) erfüllt die biologische Vielfalt Güter, die für den Menschen von grundlegendem Wert sind und die er als Erfüllungsbedingung für sein Gedeihen braucht (wie etwa Nahrung, Obdach etc.).
  • Dem Ästhetikargument von John Finnis oder Martin Seel zufolge braucht der Mensch unverfügbare biologische Vielfalt, um sein grundlegendes Bedürfnis nach ästhetischer Kontemplation zu erfüllen, das er zum Gelingen seines Lebens braucht. Daraus kann gefolgert werden, dass der Mensch Biodiversität zu einem schützenswerten Gut macht, da sie in ihrer Gesamtheit ein Grundgut für den Menschen ist.

Kant, Immanuel: Metaphysik der Sitten II.I, §17. Hg. v. der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Bd. IV. Berlin. 

Nussbaum, Martha C. (1999): Gerechtigkeit oder das gute Leben. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. 

Nussbaum, Martha C. (1998): Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. In: Steinfath, Holmer (Hg.): Was ist ein gutes Leben? Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 196-246. 

Passmore, John (1980): Man's Responsibility for Nature. Ecological problems and western traditions. 2. Aufl. London: Duckworth. 

Finnis, John (1983): Fundamentals of Ethics. Washington, D.C.: Georgetown University Press. 

Seel, Martin (1991): Eine Ästhetik der Natur. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. 

Seel, Martin (1997): Ästhetische und moralische Anerkennung der Natur. In: Krebs, Angelika (Hg.): Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen Diskussion. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 307-330.

 Art

Art

Trotz der häufigen Verwendung des Artkonzepts gibt es keine eindeutige Definition, die bestimmt, was eine Art ist. Mit dem gängigen biologischen Artkonzept von Ernst Mayr wird eine Art als eine Gruppe sich miteinander kreuzenden natürlichen Populationen bezeichnet, die reproduktiv von anderen derartigen Gruppen isoliert ist.

Oft (insbesondere bei Hybriden, Klonen und Fossilien) stellt es sich jedoch als schwierig heraus zu untersuchen, ob sich die Organismengruppen wirklich nicht miteinander kreuzen lassen. Hinzugezogen werden dann zur genaueren Klärung meist molekularbiologische Untersuchungen sowie das morphologische Artkonzept. Nach diesem werden unter Arten kleinste Gruppen verstanden, die konsequent und andauernd verschieden sind und schon äußerlich aufgrund bestimmter Merkmale oder Merkmalskombinationen voneinander abgegrenzt werden können.

Mayr, Ernst (1942): Systematics and the Origin of Species. New York: Columbia University Press.

Mahner, Martin: (2005): Biologische Klassifikation und Artbegriff. In: Krohs, Ulrich / Toepfer, Georg (Hg.): Philosophie der Biologie: eine Einführung. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 231-248.

 Artenzahlen

Artenzahlen

globale Artenzahl

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Abbildung 2: Globale Artenzahlen verschiedener Organismengruppen - Vergleich zwischen bereits bekannten und den vermutlich auf der Erde existierenden Arten (auf Grundlage des Millennium Ecosystem Assessment).

Millennium Ecosystem Assessment (2005): Ecosystems and Human Well-Being: Synthesis Report. Washington DC: Island Press.  Online Version

 Artenzahlen von Gefäßpflanzen

Artenzahlen von Gefäßpflanzen

Artenzahl der Gefässpflanzen

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Abbildung 1: Karte der globalen Verteilung des Artenreichtums von Gefäßpflanzen, wozu höhere Blütenpflanzen (Angiospermen), niedere Blütenpflanzen (Gymnospermen) und Farne (Pteridophyten) zählen.

Abbildung aus Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Biologische Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. (Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5). Freiburg i.B.: Alber: 63.

 Biodiversität

Biodiversität

Der Begriff "Biodiversität" (engl.: biodiversity) ist die Kurzform von "Biologischer Diversität" (engl.: biological diversity) und hat sich in den 1980er Jahren etabliert. Wesentlich dazu beigetragen hat die Gründung des amerikanischen "National Forum on BioDiversity" im Jahre 1986.

In der heutigen Schreibweise wurde der Begriff 1988 von Edward O. Wilson eingeführt. Durch die Verwendung des Begriffs "biodiversity" bei Umweltschutzkonferenzen der UNCED wurde das Konzept nicht nur rein naturwissenschaftlich verwendet, sondern bereits normativ und umweltpolitisch eingesetzt. Biodiversität ist damit stets ein biologisches wie auch ein wertendes, auf ihren Schutz ausgerichtetes Konzept.

Zum Begriff der Biodiversität:

Piechocki, R. (2007): "Biodiversität" - Zur Entstehung und Tragweite eines neuen Schlüsselbegriffs. In: Potthast, Th. (Bearb.): Biodiversität - Schlüsselbegriff des Naturschutzes im 21. Jahrhundert. (Naturschutz und Biologische Vielfalt, 48). Bonn: Bundesamt für Naturschutz, 11-24.

Allgemeine Literatur zur Biodiversität (Auswahl):

Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber. (Im Erscheinen). 

Eser, Uta (2003): Biodiversität zwischen Wissenschaft, Politik und Ethik. In: Bobbert, Monika / Düwell, Marcus / Jax, Kurt (Hg.): Umwelt - Ethik - Recht. Tübingen, Basel: Francke Verlag, 160-181.

Hamilton, Lawrence S. (Hg.) (1993): Ethics, Religion and Biodiversity. Relations between Conservation and Cultural Values. Cambridge: White Horse Press. 

Janich, Peter / Gutmann, Mathias / Prieß, Kathrin (2001): Biodiversität. Wissenschaftliche Grundlagen und gesellschaftliche Relevanz. (Wissenschaftsethik und Technikfolgenabschätzung; Bd. 10). Berlin u.a.: Springer.

Oksanen, Markku / Pietarinen, Juhani (ed.) (2004): Philosophy and Biodiversity. Cambridge: Cambridge University Press.

Potthast, Thomas. (Bearb.) (2007): Biodiversität - Schlüsselbegriff des Naturschutzes im 21. Jahrhundert. (Naturschutz und Biologische Vielfalt, 48). Bonn: Bundesamt für Naturschutz.

Shiva, Vandana (2001): Biodiversität. Plädoyer für eine nachhaltige Entwicklung. Bern: Haupt.

Streit, Bruno (2007): Was ist Biodiversität? Erforschung, Schutz und Wert biologischer Vielfalt. München: Beck. 

Wilson, Edward O. (1988) (Hg.): Biodiversity. Washington: National Academy Press.

 Biodiversitätsverlust

Biodiversitätsverlust

Die wesentlichen Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt sind die Schrumpfung und Degradierung von Habitaten, die Übernutzung von Böden, die Einführung nicht-nativer Arten, die allgemeine Umweltverschmutzung und der Klimawandel.

Genauere Ausführungen zum Biodiversitätsverlust finden Sie im DRZE-Sachstandsbericht "Biodiversität".

Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Biologische Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber. (Im Erscheinen).

 Biodiversitätsverlust durch eingeschleppte Arten

Biodiversitätsverlust durch eingeschleppte Arten

Seit etwa 1600 ist das Aussterben von Arten genauer dokumentiert. In diesen Dokumentationen werden eingeschleppte und gebietsfremde Arten mit einem Prozentsatz von 36% als eine der wichtigsten Ursachen für einen Biodiversitätsverlust angesehen. Einschlägige Beispiele für eine starke Dezimierung bzw. eine vollständige Ausrottung bestehender durch eingeschleppter Arten, sind die große Reduzierung der Vogelpopulation auf der Pazifikinsel Guam durch die versehentliche Einschleppung der Braunen Nachtbaumnatter im Zweiten Weltkrieg und die gänzliche Auslöschung einer neuseeländischen Vogelart (Neuseelandschlüpfer) durch eine einzige Katze.

Obwohl die Möglichkeit eines Biodiversitätsverlusts durch eingeschleppte und gebietsfremde Arten grundsätzlich anerkannt ist, ist umstritten, wie groß der Einfluss der neu eingeführten Arten in einen neuen Lebensraum auf die dort bestehenden Ökosysteme und ihre Biodiversität insgesamt tatsächlich ist. Die National Academy of Sciences (USA) hat sich in Rahmen eines Colloquiums unter dem Titel "In the Light of Evolution II: Biodiversity and Extinction" mit der Thematik intensiv befasst. Die Ergebnisse sind auf der Webseite der National Academy of Sciences umfangreich dokumentiert.

Webseite der National Academy of Sciences. Online Version 

 Bioindikation

Bioindikation

Unter Bioindikation ist die Messung von Veränderungen an Organismen oder Ökosystemen zu verstehen, welche durch anthropogene Umwelteinflüsse hervorgerufen werden. Aus den gewonnenen Ergebnissen kann sodann auf die Schadstoffbelastung von Umweltmedien, wie etwa Boden, Luft oder Wasser, geschlossen werden. So kann z.B. der Schwermetallgehalt der Atmosphäre anhand der Schwermetallbelastung bestimmter Moose gemessen werden. 

 Bionik

Bionik

Die Bionik ist ein interdisziplinäres Forschungsgebiet, in dem u.a. Naturwissenschaftler und Ingenieure Prinzipien, die aus dem Bereich der Biologie abgeleitet sind, zur Lösung technischer Probleme oder zur Entwicklung neuer technischer Anwendungen verwenden.

 Biozentrismus

Biozentrismus

Vertreten wird der Biozentrismus (griech. bios: Leben) z.B. von Paul W. Taylor und Hans Jonas. Beide argumentieren teleologisch (auf ein Ziel ausgerichtet), indem sie allen Lebewesen zusprechen, dass sie nach Selbsterhaltung und Reproduktion streben, also darauf aus sind, ihre natürlichen Lebensziele zu erfüllen. Jonas zufolge ist jedes Lebewesen in sich zweckhaft und damit wertvoll. Der Mensch muss dann so handeln, dass er seiner Verantwortung allen Lebewesen gegenüber gerecht wird und ihr Gedeihen gemäß ihren artgegebenen Strebenszielen befördert wird.

Jonas, Hans (1988): Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. 

Taylor, Paul W. (1986): Respect for Nature. Princeton: Princeton University Press.

Taylor, Paul W. (1996): The ethics of respect for nature. In: Olen, J. / Barry, V. (Hg.): Applying Ethics. Belmont: Wadsworth, 465-475.

 Cusco Declaration

Cusco Declaration on Access to Genetic Ressources, Traditional Knowledge and Intellectual Property Rights of Like Minded Megadiverse Countries

Cusco Declaration on Access to Genetic Ressources, Traditional Knowledge and Intellectual Property Rights of Like-minded Megadiverse Countries (2002). Online Version

 Direkter Gebrauchswert

Direkter Gebrauchswert

Der direkte Gebrauchswert der Biodiversität ergibt sich aus den angeführten Nutzungsarten etwa im Rahmen der Ernährungssicherung, der Arzneimittelentwicklung und -produktion oder der Bioinspektion.

 Ernährung

Ernährung

Von den etwa 240.000 bislang bekannten Pflanzenarten wurden im Lauf der Geschichte nur ca. 3.000 Arten als Nahrung verwendet, lediglich 150 Arten wurden jemals im größerem Umfang kultiviert und weniger als 20 Arten befriedigen über 90% des gesamten menschlichen Nahrungsbedürfnisses. Dabei werden mehr als die Hälfte des pflanzlichen Nahrungsbedarfs allein von den vier Arten Weizen, Mais, Reis und Kartoffeln, gedeckt. Die Spezialisierung auf nur wenige Arten sowie die Züchtung von sogenannten Hochleistungssorten, die die natürlich vorkommenden Arten zunehmend verdrängen, führt zu einer Einschränkung der genetischen Vielfalt innerhalb der verwendeten Arten. Der damit erzielten Ertragssteigerung korrespondiert eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber Krankheiten, Schädlingen oder Witterungseinflüssen, so dass nur durch das gezielte Einkreuzen von genetischem Material wild lebender Sorten langfristig die Ernährung der Menschen gesichert werden kann. Der natürliche Arten- und Sortenreichtum bietet daher ein Reservoir genetischer Vielfalt, dessen Erhaltung für die langfristige Ernährungssicherung von wesentlicher Bedeutung ist.

 EU-Verordnung Nr. 338/97

EU-Verordnung Nr. 338/97

Der Text der Verordnung Nr. 338/97 des Rates der Europäischen Union über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels findet sich hier:

Online Version

 Ex-Situ-Quellen

Ex-Situ-Quellen

Gemäß Art. 2 der Convention on Biological Diversity bedeutet "Ex-Situ-Erhaltung" die Erhaltung von Bestandteilen der Biologischen Vielfalt außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume.

 Existenzwert

Existenzwert

Der Existenzwert wiederum bringt die Wertschätzung der biologischen Vielfalt um ihrer selbst willen zum Ausdruck und findet seinen Niederschlag im Spendenaufkommen für Natur- und Umweltschutz.

 Forschung

Forschung

Nach Möglichkeit soll die Forschungstätigkeit in den die Ressourcen zur Verfügung stellenden Ländern stattfinden. Damit soll erreicht werden, dass die ressourcenreichen Entwicklungsländer nicht nur an den unmittelbaren Forschungsergebnissen teilhaben, sondern auch die mittelbaren Vorteile, etwa in Form der mit der Ansiedlung von Forschungsinstitutionen einhergehenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bzw. der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Infrastruktur, nutzen können.

Weitere Informationen zur Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung der biologischen Vielfalt siehe:

Spranger, Tade (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Rechtliche Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber: 123 f.). 

 Genetische Ressourcen

Genetische Ressourcen

Unter genetischen Ressourcen wird genetisches Material, also Erbmaterial, verstanden, welches in irgendeiner Weise für den Menschen nutzbar ist oder nutzbar werden könnte bspw. für die Züchtung neuer Nutzpflanzen oder die Gewinnung von medizinischen Wirkstoffen.

So definiert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung pflanzengenetische Ressourcen als "die genetischen Ressourcen der landwirtschaftlichen Pflanzen einschließlich Weinreben und Futterpflanzen, des Gartenbaus einschließlich der Gemüse- und Zierpflanzen, der Arznei- und Gewürzpflanzen, des Obstbaus, der Forstwirtschaft, der Pilze, der Mikroorganismen sowie der wildwachsenden Pflanzen, soweit diese in Ernährung, Land- und Forstwirtschaft von Nutzen sind oder sein könnten."

Tiergenetische Ressourcen werden hingegen als die genetischen Ressourcen "von Nutztieren (Wirbeltiere und bestimmte Wirbellose), von Mikroorganismen und von freilebenden Tieren" bezeichnet, "soweit diese in Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft von Nutzen sind oder sein können."

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Informationssystem Genetische Ressourcen (GENRES) (2007).  Online Version

 Geodiversität

Geodiversität

Vor allem für die Vielfalt ganzer Ökosysteme ist die Abhängigkeit der Biodiversität von der abiotischen, also unbelebten Natur signifikant. Unter dem Konzept der Geodiversität werden alle abiotischen Faktoren zusammengefasst, die einen Einfluss auf Lebewesen haben, wie beispielsweise klimatische Bedingungen, Bodenbeschaffenheiten, geologische Faktoren etc. Dabei kann eine positive Korrelation von Geo- und Biodiversität festgestellt werden.

 Gerechtigkeit

Gerechtigkeit

Wenn vorausgesetzt wird, dass die Natur und auch die biologische Vielfalt einen zu schützenden Wert hat, dann schließt sich die Frage an, wer inwiefern von diesem Wert profitiert. Neben den praktischen Problemen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen gegenwärtig lebenden Menschen oder auch zwischen einzelnen Völkern und Ländern (z.B. Access-Benefit-Sharing) (siehe rechtliche Aspekte), tritt das Problem der Gerechtigkeit zwischen den Generationen auf. Hinsichtlich der immer geringer werdenden biologischen Vielfalt bei gleichzeitig wachsender Nachfrage nach Ressourcen, wird in der ethischen Diskussion danach gefragt, welche Verpflichtung die gegenwärtigen Generationen den zukünftigen Menschen gegenüber haben. Dabei scheint es unstrittig zu sein, dass auch zukünftige Generationen generell Anspruch auf eine Natur haben, die ihnen ein gelingendes Leben ermöglicht. Kontrovers ist hingegen, welche Maßnahmen und Opfer gegenwärtige Generationen zugunsten zukünftiger noch nicht existierender Personen eingehen müssen.

Zu allgemeinen Überlegungen und auch konkreten Problemen der Gerechtigkeit zwischen Generationen siehe:

Birnbacher, Dieter (1988): Verantwortung für zukünftige Generationen. Stuttgart: Reclam. 
Mieth, Dietmar (2003): Was ist Nachhaltigkeit? Eine ethische Kursbestimmung. In: Bobbert, Monika / Düwell, Marcus / Jax, Kurt (Hg.): Umwelt - Ethik - Recht. Tübingen, Basel: Francke Verlag, 182-201.

Patzig, Günther (1993): Ökologische Ethik - innerhalb der Grenzen bloßer Vernunft. In: Elster, H. J. / Studienzentrum Weikersheim et al. (Hg.): Umweltschutz - Herausforderung unserer Generation. Mainz: v. Hase & Kochler, 63-81. 

Portney, R. Paul / Weynant, John P. (Hg.) (1999): Discounting and intergenerational equity. Washington, D.C.

Sturma, Dieter (2006): Die Gegenwart der Langzeitverantwortung. In: Langbehn, C. (Hg.): Recht, Gerechtigkeit und Freiheit. Aufsätze zur politischen Philosophie der Gerechtigkeit. (Festschrift für Wolfgang Kersting). Paderborn: Mentis, 221-238.

 Holismus

Holismus

Vertreter der holistischen (griech. holos: Ganze, Gesamtheit) Theorie sind u.a. Klaus-Michael Meyer-Abich, Martin Gorke und Ludwig Siep.

Wie Hans Jonas verwendet Meyer-Abich auch teleologische Argumente, kommt damit aber nicht zu einer Begründung des Biozentrismus (siehe Modul "Biozentrismus"), sondern leitet daraus eine holistische Position ab. Alles in der der Natur existiere um seiner selbst willen und müsse darin auch anerkannt werden. Die Umwelt müsse vom Menschen vielmehr als 'Mitwelt' verstanden werden, da sie nicht um den Menschen herum an ihm ausgerichtet ist und dem Menschen nicht gegenüber zu stellen ist. Vielmehr ist der Mensch ein konstitutiver Teil der Natur. So wie es Pflichten anderen Menschen gegenüber gibt, gibt es auch analoge Pflichten der Mitwelt gegenüber.

Auch Martin Gorke argumentiert für die Aufhebung des Gegensatzes Mensch - Umwelt. Nur wenn sämtliche Naturwesen zur Moralgemeinschaft gezählt werden, werde man dem Anspruch einer universalistischen Ethik gerecht.

Mittels wertethischer Argumente verteidigt Ludwig Siep seine holistische Position. Die Vorstellung vom Guten könne nur unter Bezug auf eine schätzenswerte, bejahenswerte und erstrebenswerte Welt gewonnen werden. Natürliche Mannigfaltigkeit stellt dabei einen "grundlegenden Wertaspekt eines holistisch verstandenen Guten" dar. Die Biodiversität hat Siep zufolge einen Eigenwert, dem der Mensch durch verantwortungsvolles Handeln gerecht werden muss.

Meyer-Abich, Klaus Michael (1988): Wissenschaft für die Zukunft: holistisches Denken in ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung. München: Beck. 

Meyer-Abich, Klaus Michael (1990): Aufstand für die Natur. Von der Umwelt zur Mitwelt. München, Wien: Hanser Verlag. 

Siep, Ludwig (2004): Konkrete Ethik. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Gorke, Martin (1999): Artensterben. Von der ökologischen Theorie zum Eigenwert der Natur. Stuttgart: Klett-Cotta.

Gorke, Martin (2000):Was spricht für eine holistische Umweltethik? In: Natur und Kultur 1(2), 86-105.

 In-Situ-Quellen

In-Situ-Quellen

Unter "In-Situ-Bedingungen" sind gemäß Art. 2 der Convention on Biological Diversity die Bedingungen zu verstehen, unter denen genetische Ressourcen in Ökosystemen und natürlichen Habitaten existieren, und im Fall domestizierter und kultivierter Arten, die Umgebung, in der sie ihre spezifischen Eigenschaften ausgebildet haben.

 Indirekter Gebrauchswert

Indirekter Gebrauchswert

Der indirekte Gebrauchswert der Biologischen Vielfalt folgt aus ihrer Funktion für die Aufrechterhaltung der Ökosystemdienstleistungen, die wiederum direkt oder indirekt der menschlichen Bedürfnisbefriedigung dienen.

 Industrielle Rohstoffe

Industrielle Rohstoffe

Erneuerbare Rohstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs spielen in Zeiten zunehmender Knappheit nicht erneuerbarer Ressourcen, wie etwa Erdöl oder Erdgas, eine immer größere Rolle. So werden etwa verschiedene Holzarten, Gummi, Fette, Öle, Wachse, Harze, viele Farbstoffe, Fasern und andere Rohstoffe unter Verwendung lebender Organismen gewonnen. Schätzungsweise gewinnt die chemische Industrie bereits heute über 10% ihrer gesamten Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft. Die Biologische Vielfalt stellt daher ein immer bedeutsameres Reservoir potentiell industriell nutzbarer Rohstoffe dar.

 Internationaler FAO-Vertrag

Internationaler FAO-Vertrag

Bislang haben 113 Staaten den Vertrag unterzeichnet, wobei Japan und die USA nicht dazu gehören. Der Internationale FAO-Vertrag enthält umfängliche Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.

Internationaler FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (2004). [13.Juli 2006].  Online Version

 Konvention über die Biologische Vielfalt

Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD)

Die Konvention über die Biologische Vielfalt ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahe 1992 in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung auslag und am 29. Dezember 1993 in Kraft trat. Deutschland wurde 1994 Vertragspartei.

Convention on Biological Diversity (CBD) (1992).  Online Version

Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity: Report of the second meeting, Jakarta, 6-17 November 1995, Decision II/II: Access to Genetic Ressources (U.N. Doc. UNEP/CBD/COP/2/19). [06.Juli 2006].  Online Version

 Medikamente

Medikamente

Ein Viertel aller Arzneimittel ist pflanzlichen Ursprungs, ein weiteres Viertel stammt direkt oder indirekt von Tieren oder Mikroorganismen. 80% der 150 in den USA am häufigsten verschriebenen Medikamente waren im Jahr 1993 synthetische Präparate nach dem Vorbild natürlicher Wirkstoffe, halbsynthetische Präparate aus natürlichen Wirkstoffen oder in seltenen Fällen natürliche Produkte. Angesichts der Tatsache, dass bislang erst ca. 5.000 der 240.000 bekannten Pflanzenarten vollständig auf ihre Eignung für die Arzneimittelherstellung untersucht worden sind, wird deutlich, dass in der Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten ein immenses Potential für die zukünftige Arzneimittelforschung gegeben ist.

 Merck-InBio-Vertrag

Merck-InBio-Vertrag

Dem US-amerikanischen Unternehmen Merck wurde gegen Zahlung einer Geldsumme und Gewinnbeteiligung das befristete Recht zur pharmakologischen Untersuchung genetischer Ressourcen aus Costa Rica erteilt, wobei Merck das Recht zur Patentierung der entwickelten Medikamente erhielt. Dafür sollte das InBio-Labor zusätzlich mit wissenschaftlicher Ausrüstung unterstützt werden. Ein Großteil des eingenommenen Geldes wurde wiederum zur Erhaltung der costaricanischen Nationalparks eingesetzt, so dass die Nutzung der Biologischen Vielfalt in diesem Fall letztlich zu deren Erhalt beiträgt.

 Millennium Ecosystem Assessment

Millennium Ecosystem Assessment

Das Millennium Ecosystem Assessment ist eine große Studie zu weltweiten Veränderungen von Ökosystemen und ihrem möglichen Einfluss auf den Menschen. Sie wurde im Jahr 2000 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufen und begann 2001. Mehr als 1.360 Forscherinnen und Forscher waren an der Untersuchung der Hauptökosystemleistungen beteiligt, deren Ergebnisse 2005 veröffentlicht wurden. Neben dem Hauptbericht "Ecosystems & Human Well-being: Synthesis" wurden weitere spezifischere Berichte wie etwa "Biodiversity", "Desertification", "Health" oder "Wetlands & Water-Synthesis" publiziert.

Ein Hauptergebnis der Studie ist, dass die Ökosysteme der Erde in den letzten 50 Jahren viel schneller und stärker vom Menschen verändert wurden als zuvor in der gesamten Geschichte der Menschheit.
Das wachsende Bedürfnis nach Nahrung, Süßwasser, Holz, Fasern und Treibstoffen führt auch heute noch zu einem starken und irreversiblen Verlust von biologischer Vielfalt.

Millennium Ecosystem Assessment (2005): Ecosystems and Human Well-Being: Synthesis Report. Washington DC: Island Press.  Online Version

Millennium Ecosystem Assessment (2005): Ecosystems and Human Well-Being: Biodiversity Synthesis. A Report of the Millennium Ecosystem Assessment. Washington DC: Island Press.  Online Version

 Nachempfundener Gebrauchswert

Nachempfundener Gebrauchswert

Der nachempfundene Gebrauchswert der biologischen Vielfalt spiegelt sich darin, dass Menschen aus altruistischen Gründen bereit sind, wirtschaftliche Güter aufzuwenden, damit andere Mitglieder der gegenwärtigen Generation einen Gebrauchsnutzen aus den Komponenten der biologischen Vielfalt ziehen können.

 Nationales Recht

Nationales Recht

Da grundsätzlich das Recht zur Nutzung biologischer Ressourcen bei den jeweiligen Einzelstaaten liegt, in deren Hoheitsbereich sich die Ressourcen befinden -was sowohl die CBD wie auch der FAO-Vertrag ausdrücklich anerkennen- gehen immer mehr Staaten dazu über, den Zugang zu Ressourcen und deren Nutzung im Rahmen nationaler Gesetzgebung zu regeln.

 Natur- und Umweltethik

Natur- und Umweltethik

Die Natur- und Umweltethik ist ein Teilbereich der Bioethik. Sie beinhaltet die ethische Reflexion des Verhältnisses vom Menschen zur nicht-menschlichen belebten und unbelebten Natur. Manchmal wird sie auch als "Ökologische Ethik" bezeichnet, auch wenn sie sich nicht notwendig auf ökologische Zusammenhänge beziehen muss. Eine Ethik, die sich ausschließlich auf das menschliche Handeln Tieren gegenüber bezieht, wird hingegen als "Tierethik" bezeichnet.

Allgemeine Literatur zur Natur- und Umweltethik (Auswahl):

Birnbacher, Dieter (Hg.) (1997): Ökophilosophie. Stuttgart: Reclam. 

Birnbacher, Dieter (2001): Ökologie und Ethik. Bibliographisch ergänzte Auflage. Stuttgart: Reclam. 

Eser, Uta / Potthast, Thomas (1999): Naturschutzethik. Eine Einführung in die Praxis. Baden-Baden: Nomos. 

Krebs, Angelika (1997): Naturethik. Grundtexte zur gegenwärtigen Tier- und ökoethischen Diskussion. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. 

Ott, Konrad / Gorke, Martin (Hg.) (2000): Spektrum der Umweltethik. Marburg: Metropolis. 

Von der Pforten, Dietmar (1996): Ökologische Ethik. Zur Rechtfertigung menschlichen Verhaltens gegenüber der Natur. Reinbek: Rowohlt. 

 Ökonomischer Gesamtwert der Biodiversität

Ökonomischer Gesamtwert der Biodiversität

Weiterführend zur Konzeption des ökonomischen Gesamtwerts siehe:

Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Ökonomische Aspekte der Biodiversität. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber.

 Ökosystemdienstleistungen I

Ökosystemdienstleistungen I

Folgende verschiedene Typen von Ökosystemleistungen lassen sich unterscheiden:

Ecosystem

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Abbildung 3: Ökosystemleistungen nach dem Millennium Ecosystem Assessment

Millennium Ecosystem Assessment (2005): Ecosystems and Human Well-Being: Synthesis Report. Washington DC: Island Press.  Online Version

Secretariat of the Convention on Biological Diversity (2006): Global Biodiversity Outlook 2. Montreal, 2.  Online Version

 Ökosystemdienstleistungen II

Ökosystemdienstleistungen II

Die Biologische Vielfalt unterstützt in Gestalt funktionierender Ökosysteme verschiedene landwirtschaftliche Produktionsaktivitäten, etwa durch die Beteiligung von Organismen an der Neubildung von Böden oder der Verhinderung von Bodenerosion. Außerdem werden die im Boden enthaltenen Nährstoffe, wie Stickstoff, Schwefel und Phosphor, durch Mikroorganismen in eine Form umgewandelt, in der sie von höheren Pflanzen verarbeitet werden können. Darüber hinaus dienen Ökosysteme als Senken für verschiedene Abfallprodukte, die aufgenommen, von Destruenten umgewandelt und damit unschädlich oder gar wieder verwendbar gemacht werden. Ökosysteme erfüllen ferner globale lebenserhaltende Funktionen, wie etwa die Erhaltung der Zusammensetzung der Atmosphäre, die Umwandlung von Solarenergie in Biomasse, die Regulierung des Wasserablaufs und -kreislaufs oder die Regulierung des lokalen und globalen Klimas. Das Gleichgewicht und damit die langfristige Funktionsfähigkeit der Ökosysteme hängen dabei entscheidend von der natürlichen biologischen Vielfalt ab.

 Optionswert

Optionswert

Der Optionswert der Biodiversität nimmt darauf Bezug, dass der Mensch in der Zukunft wegen neu auftretender Bedürfnisse und neuen Herausforderungen, etwa bislang unbekannter Schädlinge in der Landwirtschaft oder unbekannter Krankheiten, wahrscheinlich auf die Nutzung der biologischen Vielfalt angewiesen sein wird.

 Parameter zur Untersuchung biologischer Vielfalt

Parameter zur Untersuchung biologischer Vielfalt

  • Artendichte: Die Artendichte ergibt sich aus der Artenzahl pro definierter Fläche.
  • Häufigkeitsverteilung von Arten: Wenn die Arten, die innerhalb einer Lebensgemeinschaft vorkommen, bekannt sind, lässt sich untersuchen, in welcher Häufigkeitsverteilung sie vorkommen. Die quantitative Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften lässt Rückschlüsse auf ihre Organisationsstruktur zu: Wird das Gebiet von einer Art mit hoher Individuenzahl dominiert oder existieren viele Arten mit ähnlicher Individuenzahl gleichberechtigt nebeneinander (Gleichverteilung, engl. Evenness)?
  • Seltenheit: Wie bedeutsam die Biodiversität eines Gebietes ist, hängt unter anderem davon ab, inwieweit die darin vorkommenden Arten verbreitet sind. Beispielsweise lässt sich auf Inseln oder in Gebirgstälern sehr häufig ein hoher Grad an Endemismus feststellen, d.h. Arten, die nur in einem begrenzten Lebensraum vorkommen. Beim Vergleich zweier Gebiete reicht also nicht die Gegenüberstellung des Artenreichtums, sondern darüber hinaus muss die Seltenheit der vorhandenen Arten Berücksichtigung finden. Das Verhältnis von gebietspezifischen Endemiten zu weiter verbreiteten Arten (beispielsweise Kosmopoliten) spielt hierbei eine große Rolle.
  • Verwandtschaftliche Vielfalt: Die Vielfalt unterschiedlicher phylogenetischer, d.h. stammesgeschichtlicher Entwicklungslinien, lässt sich oberhalb des Artniveaus (z.B. auf Familienebene) bestimmen. Je weiter evolutionäre Entwicklungslinien der vorkommenden Organismen auseinander liegen, desto höher ist die Vielfalt im Untersuchungsgebiet. Auch kann genetische Variabilität zwischen oder innerhalb Populationen einer Art als Ausdruck der verwandtschaftlichen Vielfalt bestimmt werden.
  • Anteil bedrohter Arten: Wie viele der vorkommenden Arten eines Areals bedroht sind, ist eins der Parameter zur Bestimmung von Schutzmaßnahmen.
  • Funktionelle Diversität und damit einhergehende Ökosystemleistungen: Die Arten, die in einem Gebiet vorkommen, haben unterschiedliche Bedeutungen für die Ökosystemleistungen. Die Interaktion zwischen den vorkommenden Arten, z.B. Räuber-Beute-Verhältnisse, Bestäubung von Pflanzen oder auch Konkurrenzverhalten, können Einfluss auf die Ökosystemleistungen haben.
  • Nicht einheimische Arten: Die Artenvielfalt eines Gebietes kann durch gebietsfremde Arten erhöht sein. Mögliche negative Effekte für die bestehenden Ökosysteme bis zu biologischen Invasionen mit Verdrängungsprozessen sind häufig die Folge von Einführungen durch den Menschen.
  • Tatsächlicher oder möglicher Nutzwert für den Menschen: Ist aus der Biologischen Vielfalt in einem Gebiet ein großer tatsächlicher oder möglicher Nutzen für den Menschen zu erwarten, dann kann dieses Gebiet qualitativ anders eingeschätzt werden, als wenn es sich etwa um artenreiche Gebiete aber ohne möglichen Nutzwert handelt.

Siehe dazu:

Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm (2008): Biodiversität und ihre Veränderungen im Rahmen des Globalen Umweltwandels. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M.: Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber. (Im Erscheinen). 

Barthlott, Wilhelm / Mutke, Jens / Kier, Gerold (1999): Biodiversität - Globale Dimension und Verteilung genetischer Vielfalt. In: Niemitz, Carsten / Niemitz, Sigrun (Hg.): Genforschung und Gentechnik. Ängste und Hoffnungen. Heidelberg: Springer, 55-71. 

 Patentrecht

Patentrecht

Patente sind gewerbliche Schutzrechte, die dem Rechtsinhaber ermöglichen, anderen Menschen oder Unternehmen zu untersagen, die patentierte Erfindung selbst herzustellen, zu vertreiben oder zu nutzen. Werden etwa aus genetischen Ressourcen Medikamente oder neue Werkstoffe gewonnen, so können diese patentrechtlich geschützt werden. Das Patentrecht schränkt insofern die grundsätzliche Souveränität der Einzelstaaten im Umgang mit ihren genetischen Ressourcen ein. Um einer zunehmenden Nutzungsbeschränkung zulasten der Ursprungsstaaten entgegenzuwirken, binden sowohl die CBD wie auch verschiedene einzelstaatliche Rechtsordnungen die Patentrechtserteilung mittlerweile an die informierte Zustimmung des Ursprungslands der betreffenden Ressource. Die Nichtbeachtung dieses formalen Erfordernisses führt indes nicht zur Unwirksamkeit der Patentrechtserteilung sondern besitzt nur Appellcharakter. Eine effektivere Stärkung der Position der Ursprungsländer versprechen wohl eher nationale Ausfuhrbeschränkungen, die die individualvertraglich vereinbarten ABS-Systeme flankieren sollen. Erfolgt nämlich eine Patenterteilung auf eine ungenehmigt exportierte genetische Ressource, so kann unter bestimmten Voraussetzungen das rechtswidrig erlangte Patent etwa im Wege eines Patentwiderrufsverfahrens gerichtlich angegriffen werden. 

 Pathozentrismus

Pathozentrismus

Der Pathozentrismus (griech. pathos: Leid, Schmerz) wird im Ergebnis u.a. von Peter Singer, Ursula Wolf und Günther Patzig vertreten. Sie kommen allerdings durch verschiedene Überlegungen zu ihren Auffassungen.

  • Peter Singer entwickelt seinen pathozentrischen Ansatz aus utilitaristischen Erwägungen. Er verwendet dazu interessenethische Argumente, indem er sagt, dass leidensfähige Tiere ein Interesse an Freiheit vom Leid haben, was sich in beobachtbarem Verhalten äußere. Wenn die Interessen selbst oder die Fähigkeit, Interessen verfolgen zu können, ein Gut darstellen, dann folgt daraus für das menschliche Handeln, dass sämtliche Interessen, also auch die von höheren Tieren, geachtet werden sollen. Die Linderung des Leids von empfindungsfähigen Wesen muss dabei als moralisch verpflichtend anerkannt werden.
  • In der Leidensfähigkeit sieht Ursula Wolf die Gemeinsamkeit und Gleichheit von (höheren) Tieren und Menschen. Dies stelle den Grund für ein 'universalisiertes Mitleid' dar, das in jeder Moralkonzeption zu finden sei und das der Mensch jedem leidensfähigen Geschöpf entgegenbringen soll. Alle sollen als solche mit Rücksicht behandelt werden, "die sich darin gleich sind, dass sie leiden können."
  • Günther Patzig verwendet in der Begründung des Pathozentrismus gerechtigkeitsethische Argumente. Hinsichtlich der Vermeidung von Schmerzen, könne nicht rational begründet werden, warum Schmerzen beim Menschen zu vermeiden, bei Tieren hingegen zu tolerieren sind. Er vertritt die These, dass Menschen aufgrund ihrer Rationalität Schmerz anders (bewusst) erleben und deshalb stärker zu schützen seien, dennoch stehe dieser Schutz entsprechend der Art und der Stärke des Leidens aber auch Tieren zu. Ein solcher Ansatz wird auch nicht-egalitär pathozentrisch genannt.

Patzig, Günther (1996): Der wissenschaftliche Tierversuch unter ethischen Aspekten. In: Hardegg, Wolfgang / Preiser, Gert (Hg.): Tierversuche und medizinische Ethik. Beiträge zu einem Heidelberger Symposion. Hildesheim: Olms, 68-84. 

Patzig, Günther (1993): Ökologische Ethik - innerhalb der Grenzen bloßer Vernunft. In: Elster, H. J. / Studienzentrum Weikersheim et al. (Hg.): Umweltschutz - Herausforderung unserer Generation. Mainz: v. Hase & Kochler, 63-81. 

Singer, Peter (1991): Animal Liberation. London: Thorsons. 

Singer, Peter (1994): Praktische Ethik. 2. Auflage. Stuttgart: Reclam. 

Wolf, Ursula (1990): Das Tier in der Moral. Frankfurt a.M.: Klostermann. 

Wolf, Ursula (1997): Haben wir moralische Verpflichtungen gegen Tiere? In: Krebs, Angelika: Naturethik. Grundtexte zur gegenwärtigen Tier- und ökoethischen Diskussion. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 47-75.
 

 Praktische Relevanz des FAO-Vertrages

Praktische Relevanz des FAO-Vertrages

Insbesondere ist der Anwendungsbereich des Vertrags sehr beschränkt, da nur die in Index I des Vertrags aufgeführten 34 Feldfrüchte- und Getreidearten (z.B. Apfel, Banane, Reis, Bohnen) sowie 29 als Futtermittel dienende Pflanzen, und von den genannten gemäß Art. 11.2 des FAO-Vertrags nur die genetischen Ressourcen, die unter der Verwaltung und Kontrolle der Vertragsparteien stehen oder die Allgemeingut sind, unter die Regelungen des Vertrags fallen.

Internationaler FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (2004). [13.Juli 2006].  Online Version

Alternativer Download: Internationaler FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (2004). [13.Juli 2006].  Online Version

Weitere Informationen zur Problematik des FAO-Vertrags siehe:

Spranger, Tade (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Rechtliche Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber: 127 f.

 Prioritätenlisten

Prioritätenlisten

Die Prioritätenbildung basiert einerseits auf einer Abwägung zwischen dem Schutz der Biodiversität und alternativen gesellschaftlichen Zielen und zum anderen auf einer Abwägung zwischen verschiedenen Naturschutzzielen, wobei die Ökonomie grundsätzlich vor dem Hintergrund des Prinzips relativer Knappheit die Kosten und Opportunitätskosten der jeweiligen Optionen in Anschlag bringt.

 Situation in der Schweiz

Die Situation in der Schweiz

Mit der Ratifizierung des UNO-Abkommens zum Schutz der Biodiversität hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihrerseits eine Strategie zu entwickeln, die den Schutz der Biodiversität gewährleistet und vorantreibt. Ziel der Strategie soll es sein, den Verlust an biologischer Vielfalt innerhalb der nächsten Jahre einzudämmen und maßgeblich zu senken. Als Vorbild bei der Entwicklung einer schweizerischen Biodiversitätsstrategie fungiert die Bundesrepublik Deutschland, die bereits seit November 2007 über eine "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" verfügt.
Im Juni 2008 stimmte der schweizerische Nationalrat mit 101 zu 69 Stimmen dafür, die Ausarbeitung einer solchen Biodiversitätsstrategie in die Legislaturplanung bis zum Jahre 2011 zu integrieren. Bislang scheitert die Strategie vor allen Dingen an fehlenden konkreten Ziel- und Terminsetzungen. Eine zukünftige Einbringung der Strategie in den Gesetzgebungsprozess ist von einem Vorschlag an den schweizerischen Bundesrat von Seiten der Parlamentarier abhängig.
Am 12. Februar 2009 kam in Bern zum ersten Mal eine Expertengruppe - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der schweizerischen Bundesämter und Kantone sowie aus Wissenschaft und Naturschutz - zusammen, die an der Erarbeitung der schweizerischen Strategie zum Schutze der Biodiversität in beratender Funktion tätig ist. Der Erarbeitung der Strategie ist derzeit ein Zeitrahmen von zwei Jahren gesetzt. Als erster Teilschritt ist eine erste Thematisierung der Schwerpunkte der Strategie im Bundesrat für Mitte des Jahres 2009 angesetzt. Derzeit wird damit gerechnet, dass die eigentliche Strategie mit ihren konkreten rechtlichen Voraussetzungen dem schweizerischen Bundesrat im Jahre 2010 vorgelegt werden kann.

Bericht der schweizerischen Eidgenossenschaft über die erste Zusammenkunft der Expertengruppe zur Erarbeitung einer schweizerischen Strategie zum Schutz der Biodiversität.  Online Version

"Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" der Bundesrepublik Deutschland.  Online Version 

 Technologien

Technologien

Gemäß Art. 16 Abs. 4 der Convention on Biological Diversity haben die Vertragsparteien jeweils geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um auch dem privaten Sektor den Zugang zu den genannten Technologien und ihre gemeinsame Entwicklung zu erleichtern.

 Überblick Positionen

Überblick Positionen

Eine Einführung in die unterschiedlichen natur- und umweltethischen Positionen und Argumentationstypen bieten Lanzerath sowie Krebs.

Lanzerath, Dirk (2008): Der Wert der Biodiversität: Ethische Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M.: Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber. 

Krebs, Angelika (1997): Naturethik im Überblick. In: Krebs, Angelika: Naturethik. Grundtexte zur gegenwärtigen Tier- und ökoethischen Diskussion. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 337-379.

 Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Unter Federführung des Bundesumweltministeriums hat die deutsche Bundesregierung am 7. November 2007 die erarbeitete "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" beschlossen. Damit liegt in Deutschland erstmals eine umfassende Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor. Sie enthält etwa 330 Ziele und 430 Maßnahmen zu biodiversitätsrelevanten Themen.
In die Umsetzung der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" bezieht die Bundesregierung viele gesellschaftliche Akteure mit ein. Elemente des Umsetzzungsprozesses werden große Nationale und Regionale Foren zur biologischen Vielfalt sowie verschiedene akteursbezogene Dialogforen sein. Hierfür werden staatliche und nicht-staatliche Akteure eingeladen.

Aus dem Vorwort:
"Ziel der Strategie ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland deutlich verringert, schließlich ganz gestoppt wird und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. Weiteres Ziel ist es, dass Deutschland seiner Verantwortung für eine weltweit nachhaltige Entwicklung verstärkt gerecht wird.
Die Strategie formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft und legt fur alle biodiversitätsrelevanten Themen Qualitätsziele und Handlungsziele fest. Die Zieljahre sind fachlich begründbar und reichen von sofort bis zum Jahre 2050. Die Handlungsziele werden in den Aktionsfeldern durch Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure konkretisiert. In der gesamten Strategie werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigt. Insgesamt wurde darauf geachtet, dass geschlechtsspezifische Aspekte bereits im Erarbeitungsprozess berücksichtigt wurden.
Eine nachhaltige Entwicklung kann nicht einfach vom Staat verordnet werden. Nur wenn die Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft das Thema zu ihrer eigenen Sache machen, kann die Strategie erfolgreich umgesetzt und können die darin enthaltenen Ziele erreicht werden. Deshalb wurden Expertinnen und Experten bereits sehr frühzeitig beteiligt."

Die Biodiversitätsstrategie der Bundesrepublik Deutschland. Online Version

 Untersuchungsgegenstand der Wirtschaftswissenschaften

Untersuchungsgegenstand der Wirtschaftswissenschaften

Weiteres zum Untersuchungsgegenstand der Wirtschaftswissenschaften siehe:

Robbins, L. (1932): An essay on the nature and significance of economic science. London: Macmillan.

 Vergleichbare Konzeptionen in anderen Ländern

Vergleichbare Konzeptionen in anderen Ländern

Insbesondere in Australien, Brasilien, Afrika und den Niederlanden gibt es nationale Regelungen oder individuelle zwischenstaatliche Abkommen mit einzelnen anderen Ländern. Von besonderer Bedeutung ist die brasilianische Regelung, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Die Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ist gemäß Art. 225 § 1 Unterabschnitt II der brasilianischen Verfassung von 1988 Bestandteil eines allgemeinen Rechts auf eine sich im ökologischen Gleichgewicht befindliche Umwelt.

Weitere Informationen zu den Regelungsmodellen in diesen Ländern siehe: Spranger, Tade (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Rechtliche Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber. 
Art. 225 der brasilianischen Verfassung.  Online Version

 Verlust an biologischer Vielfalt

Verlust an biologischer Vielfalt

Die wesentlichen Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt sind die Schrumpfung und Degradierung von Habitaten, die Übernutzung von Böden, die Einführung nicht-nativer Arten, die allgemeine Umweltverschmutzung und der Klimawandel.

 Vermächtniswert

Vermächtniswert

Der Vermächtniswert verweist auf die Bereitschaft der gegenwärtigen Menschheit, Güter aufzuwenden, um die biologische Vielfalt und ihre Komponenten für zukünftige Generationen zu erhalten.

 Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Das erstmals 1973 in Washington, D.C. unterzeichnete Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen wurde bis 2010 von 175 Ländern ratifiziert und reguliert die Import- und Exportbestimmungen bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Der Text der Konvention findet sich auf der CITES-Internetpräsenz.

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