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Ethische Aspekte

III. Ethische Aspekte

Wie die Erzeugung menschlicher Embryonen durch Zellkernübertragung zum Zweck der Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen in ethischer Hinsicht zu bewerten ist, wird in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit national und international kontrovers diskutiert. Gegenstand der Kontroverse ist dabei weniger die Frage nach der Legitimität der für dieses Verfahren in Anspruch genommenen Ziele - die Entwicklung immunverträglicher Transplantate und die hierfür erforderliche Erforschung der Differenzierungs- und Reprogrammierungsmechanismen menschlicher Zellen - als vielmehr die Frage, ob dieses Verfahren als Mittel zur Erreichung dieser Ziele ethisch vertretbar ist.

Das beschriebene Verfahren schließt nicht nur die Inkaufnahme der Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken ("verbrauchende Embryonenforschung"), sondern auch deren Erzeugung eigens zu diesem Zweck ein ("Instrumentalisierung") - auch wenn es als "intermediäre" Forschung längerfristig die Herstellung von immunverträglichen Transplantaten ohne den Rückgriff auf Embryonen ermöglichen soll. Als durch Kerntransfer erzeugter Embryo ist dieser zudem mit einem bereits existierenden menschlichen Organismus genetisch nahezu vollständig identisch.

Im Mittelpunkt der Diskussion über die ethische Bewertung dieses Verfahrens steht die Frage, ob und in welchem Ausmaß hiermit mögliche moralische Schutzansprüche des Embryos verletzt werden. Die in der Diskussion vorfindlichen Antworten differieren dabei in Abhängigkeit von dem jeweils zugrunde gelegten ethischen Schutzkonzept. Grundsätzlich lassen sich hier zwei Varianten unterscheiden: Die erste Variante überträgt die dem geborenen Menschen eigene Schutzwürdigkeit auf den menschlichen Embryo bzw. jede menschliche Zelle, sofern sie die Fähigkeit besitzt, sich zu einem vollständigen menschlichen Organismus zu entwickeln ("Totipotenz") - unabhängig von dessen bzw. deren aktuellen Eigenschaften; die zweite Variante spricht dem Embryo bzw. der totipotenten menschlichen Zelle demgegenüber eine im Vergleich zu dieser abgestufte Schutzwürdigkeit zu, die sich nach den in den jeweiligen Entwicklungsstufen aktuell ausgebildeten Eigenschaften bemisst. Während eine dem eigenen Schutz und Erhalt zuwiderlaufende Verfügung über einen menschlichen Embryo bzw. eine totipotente menschliche Zelle, wie sie das beschriebene Verfahren impliziert, daher von Vertretern der ersten Variante als ethisch unbedingt unzulässig angesehen wird, gilt sie Vertretern der zweiten Variante - jedoch nur unter bestimmten Umständen - als ethisch rechtfertigbar und sogar geboten.

Klonen zu Forschungszwecken wird von seinen Verfechtern mit dem Argument verteidigt, dass es sich bei dem durch Kerntransfer erzeugten Embryo gar nicht um einen Embryo im herkömmlichen Sinne handele, der durch die Verschmelzung der Kerne zweier Keimzellen entstehe. Dem durch Kerntransfer erzeugten Embryo komme deshalb auch nicht die Schutzwürdigkeit zu, die einem auf herkömmliche Weise erzeugten Embryo zugesprochen werde. Unterstützt wird dieses Argument mit dem Hinweis, dass das "therapeutische Klonen" auch nicht mit dem reproduktiven Klonen zu verwechseln sei. Im Unterschied zum reproduktiven Klonen ziele das "therapeutische Klonen" nicht darauf ab, dass der klontechnisch erzeugte Embryo oder "Quasi-Embryo" sich zu einem vollständigen Organismus entwickele. Vielmehr werde er lediglich mit dem Ziel der Stammzellgewinnung erzeugt und seine Entwicklung im Moment der Stammzellgewinnung abgebrochen.

Kritiker wenden ein, dass sich auch ein durch Kerntransfer erzeugter Embryo prinzipiell zu einem vollständigen Organismus entwickeln könne (Totipotenz). Deshalb sei er dem auf herkömmliche Weise erzeugten Embryo hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit gleichgestellt. Sie stützen sich in der Diskussion meist auf mehrere Argumente: das Potentialitätsargument, das Kontinuitätsargument, das Argument der Spezieszugehörigkeit sowie das Identitätsargument.

Von Bedeutung ist hier neben der weitestgehend anerkannten Hochrangigkeit der mit dem Verfahren verfolgten Ziele vor allem die Notwendigkeit des Verfahrens zur Erreichung dieser Ziele sowie die grundsätzliche Validität des mit dem Verfahren verfolgten therapeutischen Konzeptes. Die Frage, ob die für die Entwicklung immunverträglicher Transplantate erforderliche Stammzellforschung notwendig an die Erzeugung menschlicher Embryonen durch Kerntransfer gebunden ist oder ob z.B. Stammzellen aus Nabelschnurblut oder andere nicht-embryonale Stammzellen Alternativen darstellen, ist in der Diskussion umstritten. Auch wird gelegentlich eine verstärkte vorgängige Absicherung der therapeutischen Effektivität und Effizienz des Verfahrens am Tiermodell gefordert.

Formuliert wird zudem die Befürchtung, dass eine Zulassung des beschriebenen Verfahrens des "therapeutischen Klonens" einen Dammbruch hin zu einem "reproduktiven Klonen", d.h. der Anwendung dieses Verfahrens zu Fortpflanzungszwecken zur Folge haben könnte.

Zudem wird die körperlich stark belastende Prozedur der Eizellentnahme nach einer vorhergegangenen Hormonbehandlung häufig als Argument gegen das Klonen zu Forschungszwecken vorgebracht, da im Falle einer Etablierung der Klonierungstechnik durch Zellkerntransfer Frauen als "Rohstofflieferantinnen" für Eizellen missbraucht werden könnten.

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