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Ethische Aspekte

III. Ethische Aspekte

Die Frage, ob die Erzeugung menschlicher Embryonen durch Zellkerntransfer zum Zweck der Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen legitim sei, löst sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Kontroversen aus, deren Protagonisten teils aus verschiedenen wissenschaftlich relevanten Disziplinen, teils aus der Politik, teils aus der Öffentlichkeit und den Medien kommen.

Gestritten wird dabei weniger über die Legitimität der in Anspruch genommenen Ziele. Die Absicht, immunverträgliche Transplantate herzustellen und die hierfür erforderlichen Differenzierungs- und Reprogrammierungsmechanismen menschlicher Zellen zu erforschen, wird gemeinhin als moralisch hochrangiges Forschungsziel anerkannt. Strittig ist vielmehr, ob die Mittel zur Erreichung dieser Ziele, also das Klonen menschlicher Zellen, akzeptabel und entsprechend rechtlich wie moralisch erlaubt - oder gar geboten - sind.

Das therapeutische Klonen bzw. Forschungsklonen zählt zu dem Bereich der verbrauchenden Embryonenforschung, d. h. es impliziert die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. Dieses bereits in der allgemeinen Stammzellforschungsdebatte relevante Problem wird in der Debatte um das Forschungsklonen dadurch verschärft, dass die Embryonen eigens zum Zweck der Forschung erzeugt werden müssen, es also nicht wie bei der Stammzellforschung möglich ist, auf bereits existierende, nicht transferierbare IVF-Embryonen zurückzugreifen. Kritiker des Forschungsklonens sehen hierin eine besonders drastische Form der Instrumentalisierung (siehe Modul Instrumentalisierung) menschlicher Embryonen. Diese wird von vielen auch dann abgelehnt, wenn das Forschungsklonen längerfristig die Herstellung von immunverträglichen Transplantaten ohne den Rückgriff auf Embryonen ermöglichen sollte.

In diesem Sinne wird gegen das Klonen zu Forschungszwecken eingewandt, dass sich auch ein durch Kerntransfer erzeugter Embryo prinzipiell zu einem vollständigen Organismus entwickeln könne. Er sei daher dem auf herkömmliche Weise erzeugten Embryo hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit gleichgestellt. In der ethischen Diskussion wird in diesem Zusammenhang auf verschiedene, auch in der Debatte um die Forschung an menschlichen IVF-Embryonen und der Debatte um die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik einschlägige Argumente verwiesen: das Argument der Spezieszugehörigkeit, das Kontinuitätsargument, das Identitätsargument sowie das Potentialitätsargument.

Das Argument der Spezieszugehörigkeit (siehe Modul Argument der Spezieszugehörigkeit) basiert auf der Prämisse, dass jedem menschlichen Wesen bereits aufgrund der bloßen Zugehörigkeit zur Gattung 'Mensch' derselbe moralische Status, bzw. dasselbe Recht auf Anerkennung seiner Würde zuzuerkennen sei. Eine Kopplung des Schutz- oder Würdeanspruchs an die Ausprägung spezifischer menschlicher Eigenschaften, wie etwa bestimmter physischer Merkmale oder Bewusstseinsmerkmale wird ausdrücklich abgelehnt. Insofern der klonierte menschliche Embryo der menschlichen Gattung angehöre, sei auch er entsprechend schutzwürdig, so der Schluss der Vertreter dieses Arguments.

Im Rahmen des Kontinuitätsargumentes (siehe Modul Kontinuitätsargument) wird darauf verwiesen, dass die Entwicklung eines Embryos zum geborenen Menschen so kontinuierlich verlaufe, dass man auf keine markanten Einschnitte verweisen könne, die eine Änderung des moralischen Status des menschlichen Embryos zu einem bestimmten Zeitpunkt seiner Entwicklung rechtfertigbar machten. Daher sei der moralische Status des frühen menschlichen Embryos nicht graduell zu bemessen. Ohne die Möglichkeit einer solchen Graduation aber müsse der moralische Status des Embryos zwangsläufig als dem von erwachsenen Person äquivalent erachtet werden.

Das Identitätsargument (siehe Modul Identitätsargument) hebt darauf ab, dass ein Lebewesen zu jedem Zeitpunkt seiner Entwicklung mit sich selbst prinzipiell identisch bleibe. Über die Zeit hinweg sei ein Mensch in seiner Identität nicht verschieden von dem Embryo, aus dem er sich entwickelt hat. Auch dieser Argumentationsansatz läuft darauf hinaus, dass dem menschlichen Embryo derselbe moralische Status, bzw. Würdeanspruch zugeschrieben wird, wie weiter entwickelten Föten oder geborenen Menschen.

Das Potentialitätsargument (siehe Modul Potentialitätsargument) lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass der moralische Status des Embryos an seinem Vermögen bemessen wird, sich zu einem menschlichen Subjekt zu entwickeln. Es wird darauf verwiesen, dass ungeborene oder auch bewusstlose Menschen, obwohl sie faktisch noch nicht, nicht aktuell oder nicht mehr über Bewusstsein verfügen oder gar autonom handeln können, dennoch als potentiell bewusste und autonome Subjekte gelten. Ihnen komme, so eine Variante dieses Argumentationsansatzes, daher Würde zu. Als potentielles Subjekt der berechtigten Zuschreibung von Würde sei entsprechend auch der Embryo in seiner potentiellen Entwicklungsfähigkeit zu schützen.

Gegen Argumente, die auf die Spezieszugehörigkeit, Kontinuität, Identität oder die Potentialität verweisen, wird vorgebracht, dass es durchaus ethisch angemessene Unterscheidungsmerkmale zwischen frühen Embryonen, Föten und geborenen Menschen gebe:

Identitäts- oder Kontinuitätsargumente werden in der Debatte vor allem unter Hinweis auf die verschiedenen Stufen der Embryonalentwicklung kritisiert. Argumente die auf die Identität des Embryos und der sich aus ihm entwickelnden Person abheben, werden in diesem Sinne dahingehend kritisiert, dass die Identität des Embryos in einem frühen Entwicklungsstadium keineswegs so eindeutig bestimmbar sei, wie behauptet. Erst ab der Ausprägung des Primitivstreifens, und damit zu einem späteren als dem für die Forschung relevanten Zeitpunkt der Embryonalentwicklung, sei eine Mehrlingsbildung ausgeschlossen und damit auch die (numerische) Identität des Embryos gesichert. In dem für Forschungsvorhaben relevanten Entwicklungsstadium verfüge der Embryo zudem auch nicht über die neuronalen Voraussetzungen, Schmerzen zu empfinden, Bewusstsein oder Interessen zu haben - dergleichen Fähigkeiten seien jedoch für die Zuschreibung umfassender Schutzansprüche zentral. In diesem Kontext werden v. a. auch Argumente kritisiert, die einen umfassenden Schutzanspruch mit dem Hinweis darauf begründen, dass der menschliche Embryo der Spezies Mensch angehöre. Ohne Bezugnahme auf eine zu erwartende oder eine vormals bestehende Ausprägung typisch menschlicher Fähigkeiten seien Forderungen nach einem umfassenden Schutz menschlicher Embryonen, die allein auf dessen Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies verweisen, nicht hinreichend begründet. Das Argument der Spezieszugehörigkeit gewinne seine Kraft erst aus der Tatsache, dass Angehörige der Spezies Mensch üblicherweise bestimmte Merkmale aufweisen. Deren Ausprägung werde aber im Falle von zu Forschungszwecken geklonten Embryonen von vorneherein ausgeschlossen.

Entsprechend legitimiere auch das Potentialitätsargument, das darauf abhebt, dass sich der Embryo in einen über Bewusstsein verfügenden Akteur entwickeln kann, allenfalls umfassende Schutzansprüche für solche Embryonen, bei denen dieses Potential auch aktualisiert werde. Da Klonembryonen jedoch zu Forschungszwecken erzeugt und nicht in einen Uterus transferiert und ausgetragen würden, seien Potentialitätsargumente (mindestens) mit Blick auf sie nicht stichhaltig. Gelegentlich wird in diesem Zusammenhang zudem darauf verwiesen, dass es sich bei dem durch Kerntransfer erzeugten Embryo nicht um einen Embryo im herkömmlichen Sinne handle. Dem durch Kerntransfer erzeugten Embryo komme im Zweifelsfall nicht dieselbe Schutzwürdigkeit zu, wie einem auf herkömmliche Weise, d. h., durch die Verschmelzung der Kerne zweier Keimzellen, erzeugten Embryo.

Neben diesen auf den moralischen Status des menschlichen Embryos rekurrierenden Argumenten, spielen in der Debatte vor allem so genannte Dammbruchargumente (siehe Modul Dammbruch zum reproduktiven Klonen) eine wichtige Rolle. Gegner des Forschungsklonens verweisen auf die technischen Gemeinsamkeiten des therapeutischen und des reproduktiven Klonens. Sie gehen davon aus, dass durch den Einsatz der Klonierungstechnik zu Forschungszwecken, einem Missbrauch der Technik in Form ihres Einsatzes zu reproduktiven Zwecken, die Tür geöffnet werde. Das Bild des brechenden Damms steht dabei für die Unaufhaltbarkeit bestimmter Entwicklungen bereits bei geringfügiger Öffnung bestehender Schutzwälle.

Die Reproduktion durch Klonierung wird sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Forschungsklonens gemeinhin abgelehnt. Die Gründe hierfür reichen von Bedenken hinsichtlich der medizinischen Sicherheit des Verfahrens bis hin zu Verweisen auf den Anspruch eines jeden Menschen auf Individualität.

Gegen sogenannte Dammbruchargumente wird mit dem Verweis darauf argumentiert, dass das "therapeutische Klonen" hinreichend eindeutig von dem reproduktiven Klonen zu unterscheiden sei. Im Unterschied zum reproduktiven Klonen ziele das "therapeutische Klonen" nicht darauf, dass der klontechnisch erzeugte Embryo sich zu einem vollständigen Organismus entwickle. Er werde auch nicht in einen Uterus transferiert. Vielmehr werde er lediglich mit dem Ziel der Stammzellgewinnung erzeugt und seine Entwicklung im Moment der Stammzellgewinnung abgebrochen.

Ein weiterer Einwand gegen das Forschungsklonen besteht in dem Hinweis darauf, dass die Entwicklung, und gegebenenfalls auch der Einsatz der Technik in der medizinischen Praxis die Verfügbarkeit einer beträchtlichen Anzahl weiblicher Eizellen erfordert. Die Nutzung menschlicher Eizellen nach Eizellspende (siehe Modul Eizellentnahme) wird als ethisch problematisch erachtet, weil einerseits die hierzu erforderliche hormonelle Stimulation und die Punktion mit Risiken und nicht unerheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sind, während andererseits befürchtet wird, dass Frauen unter Druck geraten könnten, ihre Eizellen zu fremdnützigen Zwecken zu spenden. Eine alternative Verwendung tierischer Eizellen wird als ethisch problematisch erachtet, weil auf diese Weise ein erster Schritt in Richtung der Bildung von Chimären (siehe Modul Chimärenbildung) bzw. Mensch-Tier-Hybriden (siehe Modul Chimärenbildung) gemacht werde, der neben Bedenken hinsichtlich der medizinischen Sicherheit für den Fall einer Anwendung in der medizinischen Praxis auch Bedenken hinsichtlich der strikten Aufrechterhaltung der Speziesgrenzen auslöst.

Ob die Verwendung von entkernten Eizellen bereits als Hybridbildung zu gelten hat, ist umstritten, das Problem der medizinischen Sicherheit jedoch als (gegebenenfalls durch weitere Forschung behebbares) Problem hingegen allgemein anerkannt. Dem Einwand, dass die Notwendigkeit von Eizellspenden einen nicht unerheblichen Druck auf potenzielle Spenderinnen zur Folge haben könne, wird in der Diskussion vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Einzelne Autoren verweisen darauf, dass die Spenderpraxis in anderen medizinischen Bereichen keine entsprechenden Effekte gezeigt habe, so dass bei entsprechenden Vorkehrungen in der Praxis auch im Bereich der Eizellspende nicht von einem inakzeptablen Druck auf Frauen auszugehen sei.

Von Bedeutung für eine ethische Beurteilung des Forschungsklonens ist schließlich die Frage, ob das Verfahren zur Erreichung der Ziele notwendig ist und ob die mit ihm verfolgten therapeutischen Konzepte grundsätzlich valide sind. Es ist umstritten, ob die für die Entwicklung immunverträglicher Transplantate erforderliche Stammzellforschung notwendig an die Erzeugung menschlicher Embryonen durch Kerntransfer gebunden ist oder ob z. B. Stammzellen aus Nabelschnurblut oder andere nicht-embryonale Stammzellen Alternativen (siehe Modul Therapeutisches Klonen: Alternativen und Validität) bieten. In diesem Kontext wird gelegentlich auch eine verstärkte vorgängige Absicherung der therapeutischen Effektivität und Effizienz (siehe Modul Therapeutisches Klonen: Alternativen und Validität) des Verfahrens im Tiermodell gefordert.

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