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Module zum Blickpunkt Forschungsklonen
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Argument der Spezieszugehörigkeit
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Argument der Spezieszugehörigkeit
Dem Argument der Spezieszugehörigkeit zufolge sind dem Menschen bereits aufgrund seiner Gattungszugehörigkeit, also qua seines Menschseins, Würde und umfassende Schutzrechte zuzusprechen. Eine Kopplung menschlicher Würde oder des Anspruchs auf umfassende Schutzrechte an eine aktuelle oder potentielle Ausprägung spezifischer Eigenschaften, wie beispielsweise eine Individuation des Embryos infolge der Ausprägung des Primitivstreifens, die Ausprägung neuronaler Strukturen, die für das Empfinden von Schmerz oder die Entwicklung von Bewusstsein notwendig sind, wird abgewiesen.
Pro-Argumente/ Einwände gegen Kontra-Argumente finden sich beispielsweise in:
Honnefelder, Ludger (1993): der Streit um die Person in der Ethik. In: Philosophisches Jahrbuch, 100, 246-265.
Honnefelder, Ludger (2000): Begriff der Person in der ethischen Debatte. In: Bewusstsein und Person: Neurobiologie, Philosophie und Theologie im Gespräch. Ed. Rager, G./ Holderegger, A. Freiburg/ Schweiz: Herder.
Honnefelder, Ludger (2002): Die Frage nach dem moralischen Status des Embryos. In: Gentechnik und Menschenwürde: an den Grenzen von Ethik und Recht. Ed. Höffe, O./ Honnefelder, L./ Isensee, J./ Kirchhof, P. Köln: DuMont.
Mit Bezugnahme auf die Annahme eines stufenweisen Übergangs der Schutzwürdigkeit:
Rager, Günter (1994): Menschsein zwischen Lebensanfang und Lebensende. Grundzüge einer medizinischen Anthropologie. In: Ärztliches Urteilen und Handeln. Zur Grundlegung einer medizinischen Ethik. Ed. Honnefelder, L./ Rager, G. Frankfurt a.M.: Insel Verlag.
Schockenhoff, Eberhard (1996): Naturrecht und Menschenwürde. Universale Ethik in einer geschichtlichen Welt, Mainz.
Schockenhoff, Eberhard (2009): Ethik des Lebens: Grundlage und Herausforderung, Freiburg im Breisgau (u.a.).
Spaemann, Robert (2001): Gezeugt, nicht gemacht. In: Biopolitik. Die Positionen. Ed. Geyer, Ch. Frankfurt.
Kontra-Argumente/Einwände gegen Pro-Argumente finden sich beispielsweise in:
Hoerster, Norbert (1991): Abtreibung im säkularen Staat, Frankfurt a.M.
Hoerster, Norbert (1995): Neugeborene und das Recht auf Leben, Frankfurt a.M.
Hoerster, Norbert (2002): Ethik des Embryonenschutzes: ein rechtsphilosophischer Essay, Stuttgart.
Merkel, Reinhard (2001a): Früheuthanasie. Rechtsethische und strafrechtliche Grundlagen ärztlicher Entscheidungen über Leben und Tod in der Neonatalenmedizin. Baden-Baden.
Merkel, Reinhard (2001b): Rechte für Embryonen? In: Biopolitik. Die Positionen. Ed. Geyer, Ch. Frankfurt.
Merkel, Reinhard (2002): Forschungsobjekt Embryo: verfassungsrechtliche und ethische Grundlagen der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, München.
Leist, Anton (1990): Eine Frage des Lebens, Frankfurt a.M./ New York.
Singer, Peter (1984): Praktische Ethik, Stuttgart.
Singer, Peter (1995): Die Ethik der Embryonenforschung. In: Aufklärung und Kritik: Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie 2(1), 83-87.
Singer, Peter (1996): Die Befreiung der Tiere, München.
Singer, Peter (1998): Leben und Tod, Erlangen.
Singer, Peter (2001): Nicht alles Leben ist heilig. In: Spiegel 55(48), 236-242.
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Australien
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Australien
Prohibition of Human Cloning Act 2002 Online Version
Research Involving Human Embryos Act 2002 Online Version
A Bill for an Act to amend the Prohibition of Human Cloning Act 2002 and the Research Involving Human Embryos Act 2002 based on the Lockhart Review recommendations, and for related purposes:
Prohibition of Human Cloning for Reproduction and the Regulation of Human Embryo Research Amendment Bill 2006. Online Version
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Belgien
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Belgien
In Belgien regelt vor allem das "Gesetz über die Forschung an Embryonen in vitro" vom 11. Mai 2003 Fragen der Stammzellforschung und des Klonens.
Original: Moniteur Belge 174e annee, N. 116. 05. April 2004, 18875. Online Version (zum deutschen Dokument über den Button 2004000078)
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Blastozystenstadium
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Blastozystenstadium
Fünf bis sechs Tage nach der Befruchtung reift die befruchtete Eizelle (Zygote) zu einer Blastozyste heran. Diese weist eine Zellmenge von 32 bis 58 Zellen auf und besteht aus einer umhüllenden Zellschicht - dem so genannten Trophoblasten, aus dem der kindseitige Teil des Mutterkuchens hervorgeht - und aus der inneren Zellmasse, aus der sich der Fötus entwickelt.
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Chimärenbildung
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Chimärenbildung
Die Begriffe "Chimäre" oder "Hybride" bezeichnen gemeinhin Mischwesen bzw. Organismen, die aus genetisch verschiedenen Zellen bzw. Geweben besteht. Streng genommen wäre diesem Verständnis zufolge jeder Empfänger einer Organspende eine Chimäre oder Hybride.
Besondere Kontroversen löst die Überschreitung der Speziesgrenzen durch Chimären- bzw. Hybridbildung aus. Dabei werden bereits solche Embryonen als Chimären- oder Hybrid-Embryonen bezeichnet, die durch Einbringung eines menschlichen Zellkerns in die zuvor entkernte Eizelle eines Tieres entstanden sind. Das Erbmaterial eines so erzeugten Embryos würde nicht vollständig vom Menschen stammen, sondern zu einem - wenn auch überaus geringen - Prozentsatz auch von dem Tier, dessen Eizelle verwendet wurde.
Zur ethischen Analyse des Versuchs von Armstrong et al. siehe z. B.:
Camporesi, S./Boniolo, G.: Fearing a non-existing Minotaur? The ethical challenges of research on cytoplasmic hybrid embryos in: J Med Ethics 2008;34:821-825 doi:10.1136/jme.2008.024877.
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Dammbruch zum reproduktiven Klonen
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Dammbruch zum reproduktiven Klonen
So genannte Dammbruchargumente (auch engl. Slippery-Slope-Argumente) nutzen das Bild eines brechenden Staudamms, um zu verdeutlichen, dass ein möglicher Missbrauch einer Technik nicht mehr aufzuhalten ist, wenn sie erst einmal entwickelt und beherrscht wird. Mit Blick auf die Entwicklung und gesetzliche Zulassung des an sich moralisch gegebenenfalls akzeptablen therapeutischen Klonens, wird in diesem Sinne befürchtet, dass hierdurch die Tür zu einer unaufhaltsamen Entwicklung hin zu einer ethisch inakzeptablen Anwendung der Technik zu reproduktiven Zwecken geöffnet werde.
Prominent vertreten werden Dammbruchargumente beispielsweise in:
Rifkin, Jeremy: Nicht weiter! In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.8.2000.
Habermas, Jürgen (2001): Die Zukunft der menschlichen Natur, Frankfurt a.M.
Kritisiert werden Dammbruchargumentationen beispielsweise in:
Barry, Vincent E. (1976): Practical Logic, New York: Holt, Rinehart and Winston.
Burg, Wibren van der (1991): The Slippery Slope Argument. In: Ethics 102, 42-65.
Burg, Wibren van der (1998): Slippery Slope Arguments. In: Encyclopedia of Applied Ethics, Vol. 4. Ed. Ruth Chadwick. San Diego / London: Academic Press, 129-142.
Düwell, Marcus (1998): Ethik der genetischen Frühdiagnostik – eine Problemskizze. In: Ethik in der Humangenetik. Ed. Marcus Düwell / Dietmar Mieth. Tübingen: Francke, S. 26-48.
Mc Gleenan, Tony (1995): Human Gene Therapy and Slippery Slope Arguments. In: Journal of Medical Ethics 21, 350-355.
Merkel, Reinhard (2002): Forschungsobjekt Embryo: verfassungsrechtliche und ethische Grundlagen der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, München.
Pence, Gregory E. (1998): Who’s Afraid of Human Cloning? Oxford: Rowman & Littlefield.
Whitman, Jeffrey P. (1994): The Many Guises of the Slippery Slope Argument, Social Theory and Practice 20, S. 85-97.
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Dänemark
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Dänemark
In Dänemark hat der im Auftrag des Folketings (Parlament) arbeitende Ethikrat (Det Etiske Raad/The Danish Council on Ethics) am 1. März 2001 zum Klonen von Menschen eine Stellungnahme verfasst. In ihr spricht sich der Rat gegen das reproduktive Klonen von Menschen aus:
Statement des dänischen Ethikrats (Dänisch) Online Version
Homepage des dänischen Ethikrats (Englisch) Online Version
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Frage, ob hinsichtlich der hochrangigen therapeutischen Zwecke, die mit der Stammzellforschung verbunden sein können, das ESchG einer Erweiterung bedarf, ist auf das Engste verknüpft mit der aktuell geführten Diskussion über Stammzellforschung im Allgemeinen, sowie die Importproblematik im Besonderen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte u.a. zu diesem Thema im Hinblick auf ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz eine Konferenz (Mai 2000) einberufen. Nach ihrer Stellungnahme von 1999 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am 3.5.2001 neue Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen verabschiedet und schlägt einen "Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation" sowie "Forschung an 'überzähligen' Embryonen unter strengen Auflagen" vor.
Die DFG schlägt vor, dass der Import von aus überzähligen Embryonen gewonnen Stammzelllinien und die Forschung an ihnen zunächst ermöglicht werden soll. Beides wird derzeit von dem Embryonenschutzgesetz nicht verboten. Falls notwendig soll aber darüber hinaus mit DFG Mitteln die institutionelle internationale Zusammenarbeit gefördert werden und in einem weiteren Schritt - falls erforderlich - schlägt die DFG dem Gesetzgeber vor, die Gewinnung von Stammzelllinien aus Embryonen auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Forschung soll kontrolliert werden durch eine "unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission auf Bundesebene". Die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken, reproduktives und "therapeutisches" Klonen sowie Eingriffe in die Keimbahn lehnt die DFG ab. Auf Drängen des Bundesforschungsministeriums hatte der Hauptausschuss der DFG (4.5.2001) die Entscheidung über den Antrag zur Genehmigung eines Forschungsprojekts mit importierten Stammzellen an der Universität Bonn vorerst vertagt. Der Antrag wurde am 31.1.2002 genehmigt; die Fördermittel bleiben jedoch "bis zur Vorlage der erforderlichen [staatlichen] Genehmigung" nach Maßgabe der im Bundestags-Beschluss vom 30.1.2002 umrissenen Voraussetzungen und Verfahren gesperrt.Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999): DFG-Stellungnahme zum Problemkreis "Humane embryonale Stammzellen". In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 4, 393-399. Online Version
Neue Empfehlungen der DFG zur Forschung mit menschlichen Stammzellen. Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation - Forschung an "überzähligen" Embryonen unter strengen Auflagen:
Pressemitteilung zu der Empfehlung. Online Version
Statement vom Präsidenten der DFG Prof. Dr. Ernst-Ludwig-Winnacker zur DFG-Stellungnahme zur Forschung mit menschlichen Stammzellen in der Pressekonferenz 03.05.2001 in Bonn. Online Version
DFG-Pressemitteilung vom 31.01.2002 über die Bewilligung des Antrags des Bonner Neurowissenschaflers Oliver Brüstle auf Förderung seines Forschungsprojekts "Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen". Online Version
Entscheidungen, Initiativen und Stellungnahmen der DFG zum Thema Stammzellforschung 1997-2008. Online Version
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Deutschland - Gesetzliche Regelungen
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Deutschland - Gesetzliche Regelungen
In Deutschland sind für die Gewinnung von, sowie das wissenschaftliche Arbeiten an und mit menschlichen ES-Zellen neben allgemeinen grundgesetzlichen Bestimmungen, das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz maßgeblich.
Hier eine Übersicht der für die Forschung an und Klonierung von menschlichen Embryonen relevanten Rechtsquellen und ausgewählte ergänzende Literatur:
1. Grundgesetzliche Bestimmungen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt, Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 1995 (BGBl. I S. 1492).
Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 25. Februar 1975. Schwangerschaftsabbruch, "Fristenlösung" (BVerfGE 39, 1). Online Version
Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 28. Mai 1993. Schwangerschaftsabbruch; strafrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und organisationsrechtliche Vorschriften des Schwangeren und Familienhilfegesetzes (BVerfGE 88, 203). Online Version
2. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG):
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt 1990 Teil I S. 2746-2748, geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I S. 2702). Online Version
Keller, Rolf / Günther, Hans-Ludwig / Kaiser, Peter (1992): Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz. Stuttgart: Kohlhammer.
Schütze, Hinner (2000): Die Bedeutung von Statusargumenten für das geltende deutsche Recht. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5, 305-329.
3. Das Stammzellgesetz (StZG):
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) StZG vom 28. Juni 2002, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, S. 2277 vom 29. Juni 2002, zuletzt geändert am 25. November 2003, durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 56, S. 2304 vom 27. November 2003. Online VersionSchütze, Hinner (2005): Rechtliche Aspekte des therapeutischen Klonens in Deutschland, England, den USA und Frankreich, in: Dabrock, Peter / Ried, Jens (Hg.): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statutsbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: Mentis, 251-275.
Zur Rechtsentwicklung: Die Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Import embryonaler Stammzellen
Der Deutsche Bundestag hatte am 30.1.2002 mit der erforderlichen Mehrheit im zweiten Wahlgang dem Import embryonaler Stammzellen unter strengen Auflagen zugestimmt. Damit scheiterten die Anträge für ein absolutes Importverbot sowie für eine weitergehende Freigabe der Einfuhr embryonaler Stammzellen. Das Embryonenschutzgesetz wird nicht verändert und daher bleiben die Forschung mit Embryonen sowie das "therapeutische" Klonen weiterhin in Deutschland verboten. Der Bundestag muss nun ein Gesetz verabschieden, das nur den Import solcher embryonaler Stammzellen erlaubt, die bis zu einem bestimmten Stichtag im Ausland hergestellt wurden. Damit soll ein weiterer Verbrauch von Embryonen für Forschungszwecke in Deutschland verhindert werden. "Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen stellt eine transparent arbeitende gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde sicher, deren Genehmigung Bedingung für deren Import ist." (aus dem Antrag).
Im Deutschen Bundestag wurde am 30.01.2002 über drei Anträge abgestimmt. Der zweite Antrag fand im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit:
Antrag 1 will ein absolutes Verbot für die Einfuhr von ES-Zellen festlegen:
Bundestagsdrucksache 14/8101. Online VersionAntrag 2 sieht den Import von ES-Zellen als Ausnahmefall vor. Eine noch einzurichtende Kontrollbehörde soll Transparenz schaffen: Bundestagsdrucksache 14/8102. Online Version
Antrag 3 spricht sich für Forschung an und Herstellung von ES-Zellen aus:
Bundestagsdrucksache 14/8103. Online VersionAusgehend von diesem Bundestags-Beschluss hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten am 22. Februar 2002 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)" vorgestellt (Bundestagsdrucksache 14/8394). Dieser Entwurf ist vom Deutschen Bundestag am 25. April 2002 in der Fassung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 17. April 2002 in zweiter und dritter Beratung angenommen worden (Bundestagsdrucksachen 14/8394 und 14/8846). In der namentlichen Schlussabstimmung wurden 559 Stimmen abgegeben, davon 360 Ja-Stimmen, 190 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.
Das vom Bundestag angenommene Stammzellgesetz und das Protokoll der entsprechenden Plenarsitzung können über den Dokumentenserver des Deutschen Bundestages PARFORS unter Angabe der entsprechenden Bundestagsdrucksachen- bzw. Plenarprotokoll-Nummern abgerufen werden:Dokumentenserver des Deutschen Bundestages PARFORS. Online Version
Bundestagsdrucksache 14/8394 (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)). Online Version
Bundestagsdrucksache 14/8846 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung). Online Version
Bundestags-Plenarprotokoll 14/233 (Tagesordnungspunkt 7). Online Version
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Eizellentnahme
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Eizellentnahme
Bei der Eizellentnahme handelt es sich um eine im Rahmen von IVF-Behandlungen regelmäßig praktizierte Methode. Bevor Eizellen (Follikel) entnommen werden, werden die Eierstöcke durch eine Hormonbehandlung stimuliert, um so das Heranreifen mehrerer Eizellen zu fördern. Die Entnahme der Eizellen erfolgt üblicherweise in Form der so genannten Follikelpunktion. Dabei wird die Scheidewand mit einer dünnen Hohlnadel punktiert und die follikuläre Flüssigkeit mit der darin enthaltenen Eizelle entnommen. Dieser Eingriff wird unter Vollnarkose innerhalb weniger Minuten durchgeführt und erfordert üblicherweise keinen längeren Krankenhausaufenthalt. Da eine Hormonstimulation vonnöten ist, die zu einer Hyperstimulation führen kann und es nach der Eizellentnahme zu Schmerzen und in einigen Fällen auch zu schwerwiegenden Komplikationen in Form eines ovariellen Überstimulationssyndroms kommen kann, wird eine Eizellspende als ethisch problematischer eingeschätzt als eine Samenspende.
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Embryonensplitting
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Embryonensplitting
Mit Embryonensplitting (engl. "embryo splitting") wird die Zwillings- oder Mehrlingsbildung durch künstliche mikrochirurgische Teilung eines Embryos bezeichnet. Die so gewonnenen Embryonen können sich wie ein ungeteilter Embryo weiterentwickeln, befinden sich im selben Entwicklungsstadium und sind genetisch vollständig identisch.
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Empfehlung des Sechsten Ausschusses
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Empfehlung des Sechsten Ausschusses
Empfehlung des Sechsten Ausschusses (Rechtsausschuss) vom 24. Februar 2005. Online Version
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Erklärung zum Klonen von Menschen (Resolution 59/280)
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Erklärung zum Klonen von Menschen (Resolution 59/280)
Verabschiedet wurde die Resolution auf der 82. Plenarsitzung am 8. März 2005 in einer aufgezeichneten Abstimmung mit 84 Stimmen bei 34 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/516/Add.1, Ziffer 17).
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Europäische Union
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Europäische Union
Charta der Grundrechte der Europäischen Union [proklamiert von Parlament, Rat und Kommission am 7. Dezember 2000 in Nizza]. Online Version
Erläuterungen des Präsidiums zum vollständigen Wortlaut der Charta [11. Oktober 2000]. Online Version
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Europäisches Parlament
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Europäisches Parlament
Europäisches Parlament: Entschließung zum Klonen von Menschen vom 15. Januar 1998. Online Version
Europäisches Parlament: Entschließung zum Klonen von Menschen vom 7. September 2000. Online Version
Das Klonen von Menschen sowie die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ist auch Gegenstand von Stellungnahmen des vom Europäischen Parlament vom 16. Januar 2001 bis 15. Januar 2002 eingesetzten Nichtständigen Ausschusses für Humangenetik und andere neue Technologien in der modernen Medizin sowie der Direktion des Europäischen Parlaments zur Beurteilung technologischer Optionen (STOA).
Nichtständiger Ausschuss für Humangenetik und andere neue Technologien in der modernen Medizin (16. Januar 2001 - 15. Januar 2002) (EGE): Bericht über die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Humangenetik [8. November 2001; relevante Stellen: Kapitel IV.: Klonen und Stammzellforschung und Kapitel V.: 6. Rahmenprogramm für die Forschung]. Online Version
Direktion des Europäischen Parlaments zur Beurteilung technologischer Optionen (Scientific and Technological Options Assessment / STOA): Ethische Aspekte der Forschung an menschlichen Embryonen - Abschließende Studie. Arbeitsdokument für das Stoa-Panel [Juli 2000]. Online Version
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Europarat (Council of Europe (COE))
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Europarat (Council of Europe (COE))
Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 04. April 1997.
Online Version (Englisch)
Online Version (Deutsch)
Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand des Übereinkommens findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online Version
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998.
Online Version (Englisch)
Online Version (Deutsch)
Eine Übersicht über den aktuellen Unterschriften- und Ratifikationsstand des Zusatzprotokolls findet sich auf den Internet-Seiten des Europarats. Online Version
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Frankreich
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Frankreich
Das französische Bioethikgesetz wird gegenwärtig überarbeitet. In einer ersten Lesung, am 8. April 2011, wurde in der Nationalversammlung ein Projektentwurf angenommen, demzufolge die Forschung an humanen Embryonen und hES zulässig sein soll. Diese Haltung der Nationalversammlung steht damit der Haltung der Regierung entgegen. Diese erachtet dergleichen Forschung für unzulässig und hat angekündigt, auf den Entwurf zurückzukommen.
Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique. Online Version
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Gametenverschmelzung
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Gamentenverschmelzung
Bei Gameten, also Geschlechts- bzw. Keimzellen, handelt es sich um haploide, d. h. einen einfach vorliegenden Chromosomensatz enthaltende, Fortpflanzungszellen. Bei der Befruchtung verschmelzen diese paarweise miteinander zu einer diploiden Zygote, d. h. zu einer Zygote mit einem doppelten Chromosomensatz. Der Zellkern der Samenzelle wird nach dem Eindringen ins Cytoplasma der Eizelle zum Vorkern (Pronucleus). Ebenso (durch die Vollendung der Meiose) der Kern der Eizelle. Die beiden Vorkerne verschmelzen sodann zum zygotischen Zellkern. Im Anschluss an die Kernverschmelzung beginnt die Zygote mit den ersten Teilungen. Die Gametenverschmelzung spielt als erste Stufe der Embryonalentwicklung eine wichtige Rolle in der ethischen Diskussion. Befürworter eines vollständigen Schutzes menschlicher Embryonen verweisen oftmals darauf, dass nach dem Eindringen des Spermiums in die Eizelle eine Rekombination des in den Keimzellen enthaltenen Erbmaterials stattfindet, die den resultierenden Embryo genetisch einzigartig macht. Einige Kritiker dieser Argumentation halten dem entgegen, dass mit der Gametenverschmelzung zwar die genetische Ausstattung, nicht aber die (numerische) Einzigartigkeit des Embryso sichergestellt sei. Dem widerspricht, dass eine Zwillingsbildung erst nach Ausprägung des sogenannten Primitivstreifens ausgeschlossen ist.
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Geklonte Zellen zur Krankheitsbekämpfung
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Geklonte Zellen zur Krankheitsbekämpfung
Der menschliche Körper hat ein Immunsystem, dessen Aufgabe es ist, körperfremdes Material, wie z.B. Bakterien oder Viren oder auch körpereigenes Material, z.B. alte, absterbende und verletzte Zellen, zu erkennen und in ihrer Wirktätigkeit zu behindern, sie zu isolieren und so möglichen entstehenden Schaden für den Gesamtorganismus abzuwenden.
Wissenschaftlern ist es gelungen aus den weißen Blutkörperchen, einem wichtigen Bestandteil des Immunsystems, sogenannte CD4+ T-Zellen zu isolieren und im Labor durch Klonen zu vervielfachen. Anschließend wurden die Zellen dem Patienten wieder injiziert, woraufhin eine Heilung einsetzte. Die geklonten, potenten CD4+ T-Zellen richten sich gezielt gegen das Antigen NY-ESO-1, welches auf der Oberfläche von Schwarzem Hautkrebs lokalisiert ist.
Cassian Yee, M.D. (u.a) (2008): Treatment of Metastatic Melanoma with Autologous CD4+ T Cells against NY-ESO-1, In: The New England journal of medicine. Online Version
Die Effektivität der Therapie muss in den nächsten Jahren noch ausgebaut werden, da derzeit nur ein spezifischer Hautkrebstyp mit dem geeigneten Immunsystem mit dieser Therapie behandelt werden kann.
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Genetische Identität
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Genetische Identität
Der durch Zellkerntransfer geklonte Embryo ist hinsichtlich des im Zellkern enthaltenen Erbmaterials genetisch identisch mit dem Zellkernspender. Die Mitochondrien - Zellbestandteile (Zellorganelle), die der Energiegewinnung innerhalb der Zelle dienen - des geklonten Embryos stammen von den Mitochondrien der für die Zellkernübertragung benutzten entkernten Eizelle ab. Hinsichtlich des mitochondrialen Erbmaterials unterscheidet sich der durch Zellkerntransfer geklonte Embryo also vom Spender des Zellkerns. Vollständige genetische Identität kann demnach nur erreicht werden, wenn die Eizelle sowie der übertragene Zellkern von genetisch identischen Organismen stammen.
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Gesetzeslage Großbritannien
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Gesetzeslage Großbritannien
Für das Forschungsklonen relevante Gesetzestexte:
Human Fertilisation and Embryology Act, London: HMSO, 1990. Online Version
The human fertilisation and embryology (research purposes) regulations 2001 (statutory instrument 2001 No. 188) vom 24. Januar 2001. Online Version
Internet-Dokumentation der Debatte im House of Commons vom 19. Dezember 2000. Online Version
Human Reproductive Cloning Act, 2001. Online Version
Departmenf of Health (2007): Human Tissues and Embryos (Draft) Bill. Online Version
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Gesetzeslage Niederlande
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Gesetzeslage Niederlande
Act containing rules relating to the use of gametes and embryos (Embryos Act) vom 20. Juni 2002. (Englisch) Online Version
Seite des Central Committee for Research Involving Human Subjects (CCMO). (Englisch) Online Version
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Gesetzeslage Schweiz
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Gesetzeslage Schweiz
Grundsätzlich ist der Verfassungsartikel über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich in Fragen des Klonens einschlägig.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 119 "Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich". Online Version
Das Stammzellforschungsgesetz regelt die Auflagen, unter denen in der Schweiz an humanen embryonalen Stammzellen geforscht werden darf. Expliziert wird dieses Gesetz durch die Stammzellforschungsverordnung. Beide sind am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG). Online Version
Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG). Online Version
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen
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Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen
Zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen wird der Embryo im Blastozystenstadium, ca. fünf Tage nach dem Zellkerntransfer, zerstört. Die Blastozyste besteht aus einem äußeren Nährgewebe (Trophoblast), das die innere Zellmasse, aus der sich Stammzellen gewinnen lassen, umhüllt. Durch Laserstrahlen oder unter Einsatz von Antikörpern wird der Trophoblast aufgelöst, so dass die innere Zellmasse isoliert und in die Petrischale überführt werden kann. Nach Zugabe von bestimmten Wachstumsstoffen können sich diese Zellen unendlich häufig teilen, ohne sich zu spezialisieren.
Zur Gewinnung der Stammzellen wird der Trophoblast durch Antikörper oder durch Laserstrahlen zerstört. Die innere Zellmasse wird in einer Zellkulturschale in einem speziellen Nährmedium aufgenommen und kultiviert. Die Zellen können sich unter den Zellkulturbedingungen zu ES-Zellen entwickeln. Diese können entweder unbegrenzt weiter teilen oder durch Zugabe von Wachstumsfaktoren zu Medium zur Differenzierung in verschieden Gewebetypen angeregt werden.
Eine Spezialisierung erfolgt erst, wenn spezifische Wachstumsfaktoren ins Nährmedium gegeben werden. Der Vorteil, der sich von einer Therapie mit klonierten Zellen erhofft wird, ist die hohe Immunkompatibilität aufgrund der genetischen Identität zwischen den transplantierten Zellen und dem Empfänger.
Von der erfolgreichen Kultur und Vermehrung menschlicher embryonaler Stammzellen in der Petrischale, welche die Voraussetzung für die weitere Forschung auf diesem Gebiet ist, berichtete 1998 erstmals ein US-amerikanisches Forscherteam (Thomson et al. 1998). Die zur Kultur verwendeten Stammzellen entnahmen sie "überzähligen" Embryonen, die zum Zweck der Therapie von Fertilitätsstörungen hergestellt worden waren. Den aktuellen Stand der Möglichkeiten einer Stammzelltherapie stellt Schöler (2004) dar. Siehe dazu auch den Blickpunkt "Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen". Eine dezidierte Einführung in die naturwissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Aspekte der Stammzellforschung bietet der DRZE-Sachstandsbericht "Stammzellenforschung".
Thomson, J. A. / Itskowitz-Elder, J. / Shapiro, S. S. / Waknitz, M. A. / Swiergiel, J. J. / Marshall, V. S. / Jones, J. M. (1998): Embryonic stem cell lines derived from human blastocysts. In: Science 282, 1145-1147. Online Version
Schöler, Hans R. (2004): Das Potenzial von Stammzellen. Eine Bestandsaufnahme. In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz 47(6), 565-577.
Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2007): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber.
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Identitätsargument
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Identitätsargument
Das Identitätsargument besagt, dass ein Lebewesen zu jedem Zeitpunkt seiner Entwicklung mit dem Lebewesen, das es zu einem früheren Zeitpunkt war, identisch ist. Also über die Zeit hinweg bleibt ein Mensch derselbe, der er schon als Embryo war. Die Würde einer Person kann diesem Argument zufolge nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen, sondern muss von Beginn der Existenz des Individuums diesem zuerkannt werden.
Vgl. zum sortalen Identitätsbegriff beispielsweise:
Geach, Peter (1962): Reference and Generality, Cornell.
Merkel, Reinhard (2001): Früheuthanasie. Rechtsethische und strafrechtliche Grundlagen ärztlicher Entscheidungen über Leben und Tod in der Neonatalenmedizin, Baden-Baden.
Wiggins, David (1967): Identity and Spatio-Temporal Continuity, Oxford.
Argumente für die Anerkennung des Identitätsarguments finden sich beispielsweise in:
Enskat, Rainer (1998): Personale Identifikation. In: Subjektivität. Ed. Hogrebe, W. München, 167-204.
Enskat, Rainer (2002): Pro Identitätsargument: Auch menschliche Embryonen sind jederzeit Menschen. In: Der moralische Status menschlicher Embryonen. Ed. Damschen, G./ Schönecker, D. Berlin/ New York: De Gruyter.
Stegmüller, Wolfgang (1970): Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie. Bd. 2: Theorie und Erfahrung. Berlin/ Heidelberg/ New York.
Argumente gegen die Anerkennung des Identitätsarguments finden sich beispielsweise in:
Singer, Peter (1984): Praktische Ethik, Stuttgart.
Stoecker, Ralf (2002): Contra Identitätsargument. Mein Embryo und ich. In: Der moralische Status menschlicher Embryonen. Ed. Damschen, G./ Schönecker, D. Berlin/ New York: De Gruyter.
Zur kritischen Auseinandersetzung vgl. auch:
Birnbacher, Dieter (1995): Gefährdet die moderne Reproduktionsmedizin die menschliche Würde? In: Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Ed. Leist, A. Frankfurt.
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Instrumentalisierung
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Instrumentalisierung
Mit dem Instrumentalisierungsverbot wird in der Debatte auf eine Fundamentalnorm verwiesen, die umfassende Schutzansprüche des menschlichen Embryos ethisch darüber begründet, dass der Mensch ein sich selbst Zwecke setzendes Wesen ist, welches nicht für fremdnützige Zwecke allein manipuliert oder gar zerstört werden darf. Der Embryo wird dabei entweder im Sinne seiner Zugehörigkeit zur Gattung oder als potentiell sich selbst Zwecke setzendes Lebewesen zu dem Kreis der besonders schutzwürdigen Lebewesen gerechnet. In der ethischen Diskussion spielt das Instrumentalisierungsverbot insofern eine hervorgehobene Rolle, als es eng an die Bestimmung des moralischen Status des menschlichen Embryos gebunden wird.
Vgl. zu dieser Diskussion z. B.:
Darbrock, Peter / Ried, Jens (Hg.) (2005): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: Mentis, 31-55.
Maio, Giovanni: Ist die Instrumentalisierung des Embryos moralisch zu rechtfertigen? : Zur Ethik der Forschung an embryonalen Stammzellen, 2003.
In: Praktische Ethik in der Medizin = Practical ethics in medicine / Manfred Oehmichen, H.-J. Kaatsch und Hartmut Rosenau (Hrsg.). - Lübeck : Schmidt-Römhild, (2003). - (Research in legal medicine ; 29). - ISBN 3-7950-0326-1. - S. 175-192.Riedel, Ulrike: Wider die Instrumentalisierung des Embryo, 2003.
In: Gentechnologie und die Zukunft der Menschenwürde / Bernd Goebel ; Gerhard Kruip (Hg.). - Münster [u.a.] : LIT, (2003). - (Ethik in der Praxis : Kontroversen ; 10). - ISBN 3-8258-5749-2. - S. 49-53. -
Japan
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Japan
Im Dezember 1998, unmittelbar nach der Veröffentlichung der erfolgreichen Etablierung menschlicher ES-Zelllinien durch die Arbeitsgruppe von J. Thomson in Wisconsin, USA, hat das Bioethik-Komitee der japanischen Kommission für Wissenschaft und Technologie einen speziellen Ausschuss für die Beurteilung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) gebildet, der sich aus drei Biologen, drei Juristen, vier Ärzten, einem Philosophen, einem Ethiker und einer Journalistin des NHK-Rundfunks zusammensetzte. Dieser Ausschuss hat in vierzehn Sitzungen zwischen dem 9. Februar 1999 und dem 6. März 2000 Richtlinien für die Forschung an menschlichen ES-Zellen in Japan verfasst.
Diese Richtlinien folgen im Wesentlichen den Empfehlungen der Stellungnahme der amerikanischen National Bioethics Advisory Commission "Ethical Issues in Human Stem Cell Research" vom September 1999. Ein Unterschied betrifft allerdings die Empfehlung, die Etablierung menschlicher ES-Zelllinien aus überzähligen Embryonen zu fördern, die im Kontext reproduktionsmedizinischer Behandlungen erzeugt wurden.
Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme über die Forschung an menschlichen ES-Zellen sind hier wiedergegeben, da die Stellungnahme derzeit nur japanisch vorliegt:
Trotz der Vorbehalte, menschliche Embryonen zu Forschungszwecken zu verwenden, wird vorgebracht, dass die Etablierung menschlicher ES-Zellen für die Entwicklung von Medizin sehr hochrangigen Nutzen bringen kann.
In dieser Hinsicht soll die Forschung an menschlichen Embryonen nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt werden:
- Embryonen dürfen nicht eigens zu Forschungszwecken erzeugt werden.
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Es dürfen nur solche Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden, die im Rahmen einer Infertilitätsbehandlung aus in vitro befruchteten Eizellen entstanden sind und zu diesem Zweck nicht mehr verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass eine schriftliche Einwilligung beider biologischer Eltern vorliegt.
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Die Forschung an menschlichen ES- Zellen muss für die Medizin und die Wissenschaften hochrangig sein.
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Das Forschungsvorhaben muss es notwendig machen, menschliche Embryonen zu verwenden, und die Alternativlosigkeit muss wissenschaftlich bestätigt sein.
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Die Forschungen müssen einer Kontrolle unterzogen werden.
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Das Forschungsvorhaben, für das menschliche Embryonen verwendet werden sollen, muss im Ethikausschuss des betreffenden Instituts hinsichtlich der wissenschaftlichen und ethischen Aspekte unabhängig geprüft werden. Das Votum des Ethikausschusses muss anschließend in einer noch einzusetzenden staatlichen Kommission bestätigt werden.
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Die Genehmigungsverfahren, die Forschungsvorhaben und die Forschungsergebnisse müssen veröffentlicht werden.
Folgende Forschungsziele sollen verboten werden:
- Forschung, die darauf abzielt, aus menschlichen ES-Zellen ein vollständiges Individuum - beispielsweise durch Zellkerntransfer in eine enukleierte Eizelle - zu entwickeln.
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Übertragung menschlicher ES-Zellen in einen humanen Embryo im Präimplantationsstadium (Blastozysteninjektion).
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Übertragung menschlicher ES-Zellen auf einen humanen Fötus.
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Die Erzeugung eines Individuums aus einem Tierembryo im Präimplantationsstadium, in den menschliche ES-Zellen übertragen wurden.
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Chimären- oder Hybridbildung.
In den Verboten 2. - 4. ist die Übertragung der nach der Differenzierung der ES-Zellen erhaltenen Zellen oder Geweben nicht beschlossen. Die Übertragung menschlicher ES-Zellen auf einen Tierembryo im Präimplantationsstadium soll zurzeit nicht erlaubt werden. Übertragungen menschlicher ES-Zellen auf ein Tier oder einen tierischen Fötus sollen im Einzelfall geprüft werden.
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Klonen menschlicher Embryonen
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Klonen menschlicher Embryonen
Im Januar 2008 hat eine Forschergruppe um Andrew French das erstmalige erfolgreiche Klonen von menschlichen Embryonen publiziert. Dabei wurde aus adulten Hautzellen der Zellkern entfernt und in zuvor entkernte Eizellen übertragen. Die insgesamt 29 Eizellen stammten von drei 20- bis 24-jährigen Spenderinnen, die ihre Eizellen unentgeltlich und freiwillig für die Forschung zur Verfügung gestellt hatten. Die entstandenen Klone entwickelten sich bis zum Blastozystenstadium, wurden dann aber zu Untersuchungszwecken getötet.
French, Andrew J.; Adams, Catharine A.; Anderson, Linda S.; Kitchen, John R.; Hughes, Marcus R.; Wood, Samuel H. (2008): Development of Human cloned Blastocysts Following Somatic Cell Nuclear Transfer (SCNT) with Adult Fibroblasts, in: Stem Cells Express, online veröffentlicht am 17. Januar 2008; doi:10.1634/stemcells.2007-0252. Online Version
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Klonierung von Primatenembryonen
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Klonierung von Primatenembryonen
Als wichtiger Schritt hin zum therapeutischen Klonen wird die erstmalige Gewinnung von Stammzellen aus zuvor klonierten Primatenzellen bewertet, die im November 2007 in Nature beschrieben wird.
J. A. Byrne, J.A. / Pedersen, D.A. / Clepper, L.L. / Nelson, M. / Sanger, W.G. / Gokhale, S. / Wolf, D.P. / Mitalipov, S.M. (2007): Producing primate embryonic stem cells by somatic cell nuclear transfer. In: Nature 450, 497-502. Online Version
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Kontinuitätsargument
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Kontinuitätsargument
Das Kontinuitätsargument besagt, dass die Entwicklung eines Embryos zum geborenen Menschen so kontinuierlich verläuft, dass man keine markanten Einschnitte setzen kann, aus denen dann eine Änderung des moralischen Status zu begründen wäre. Die Würde der erwachsenen Person geht demnach auch zurück auf den frühen Embryo und muss ihm diesem Argument zufolge zuerkannt werden.
Vertreten wird das Kontinuitätsargument beispielsweise in:
Habermas, Jürgen (2001): Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?, Frankfurt a.M.
Holm, Søren (1996): The Moral Status of the Pre-Personal Human being. The Argument From Potential Reconsidered. In: Conceiving the Embryo. Ethics, Law and Practice in Human Embryology. ed. Evans, D. The Hague/ London/ Boston.
Honnefelder, Ludger (1993): Der Streit um die Person in der Ethik. In: Philosophisches Jahrbuch, 100, 246-265.
Honnefelder, Ludger (1996): Person und Menschenwürde. In: Philosophische Propädeutik, ed. Honnefelder, L./ Krieger, G., Bd.2: Ethik, Paderborn.
Honnefelder, Ludger (1998): Natur und Status des menschlichen Embryos: Philosophische Aspekte. In: Natur und Person im ethischen Disput. ed. Dreyer, M./ Fleischhauer, K., Freiburg i. Br./ München.
Honnefelder, Ludger/ Propping, P. (2001): Was wissen wir, wenn wir das menschliche Genom kennen? Die Herausforderung der Humangenomforschung, Köln.
Honnefelder, Ludger (2002): Die Frage nach dem moralischen Status des Embryos. In: Gentechnik und Menschenwürde: an den Grenzen von Ethik und Recht. Ed. Höffe, O./ Honnefelder, L./ Isensee, J./ Kirchhof, P. Köln: DuMont.
Rager, G. (1997): Beginn, Personalität und Würde des Menschen. Freiburg i. Br.
Rager, G. (2009): Der ontologische Status des Embryos in natürlicher und künstlicher Umgebung: Konsequenzen für seinen moralischen Status. In: Rohstoff Mensch, das flüssige Gold der Zukunft? Ist Ethik privatisierbar? Ed. Paul Weingarter. Frankfurt a.M.: Lang.
Speziell auf das Recht von in vitro Embryonen bezogen Argumente finden sich in:
Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin – Teilbericht Stammzellforschung, Bundestagdrucksache 14/3011.
Honnefelder, Ludger (2002): Pro Kontinuumsargument. Die Begründung des moralischen Status des menschlichen Embryos aus der Kontinuität der Entwicklung des ungeborenen zum geborenen Menschen. In: Der moralische Status menschlicher Embryonen. Ed. Damschen, G./ Schönecker, D. Berlin/ New York: Walter de Gruyter.
Kritisiert wird das Kontinuitätsargument beispielsweise in:
Hoerster, Norbert (2002): Ethik des Embryonenschutzes. Ein rechtsphilosophischer Essay, Stuttgart.
Kaufmann, Matthias (1996): Ethikbegründung und Ethikanwendung. In: Jahrbuch für Recht und Ethik, 4, 575-589.
Merkel, Reinhard (2002): Forschungsobjekt Embryo: verfassungsrechtliche und ethische Grundlagen der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, München.
Mit besonderem Bezug auf Embryonen in vitro:
Nüsslein-Volhard, Christiane (2006): Das Werden des Lebens. Wie Gene die Entwicklung steuern, München. (S.190)
Nüsslein-Volhard, Christiane (2001): Wann ist ein Tier ein Tier und ein Mensch kein Mensch? Eine wunderbare Symbiose: Die befruchtung ist nur der halbe Weg zur Entwicklung des Individuums.“ In: Frankfurter Allgemeien zeitung, 2. Oktober 2001, 55.
Singer, Peter/ Dawson, Karen (1990): IVF Technology and the Argument from Potential. In: Embryo Experimentation. Ethical, Legal and Social Issues. Ed. Singer, P. et al. Cambridge: Cambridge University Press.
Vorschläge für verschiedene Einschnitte in der embryonalen Entwicklung finden sich beispielsweise in:
Ford, Norman M. (1988): When did I begin? Conception of the human individual in history, philosophy and science, Cambridge.
Harris, John (1991): Medizinische Ethik, Berlin.
Hoerster, Norbert (1991): Abtreibung im säkularen Staat, Frankfurt a.M.
Knoepffler, Nikolaus (1999): Forschung an menschlichen Embryonen. Was ist verantwortbar?, Leipzig.
Quante, Michael (2002): personales Leben und menschlicher Tod, Frankfurt a.M.
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Moralischer Status des menschlichen Embryos
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Moralischer Status des menschlichen Embryos
Bei der Problematik des Status des menschlichen Embryos wird danach gefragt, als welches Gut der menschliche Embryo betrachtet wird. Dabei wird vor allem ein abgestuftes von einem nicht-abgestuften Schutzkonzept unterschieden. Die verschiedenen Argumentationsweisen bei der Frage nach dem Status des Embryos werden im Blickpunkt "Stammzellforschung" detaillierter dargelegt.
Eine erste Orientierung über die Auseinandersetzung um das im Hinblick auf den Umgang mit menschlichen Embryonen verbindliche ethische Schutzkonzept und seine verschiedenen Varianten gibt:
Dabrock, Peter / Ried, Jens (Hg.) (2005): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: Mentis, 31-55.
Beckmann, Rainer / Löhr, Mechthild (Hg.) (2003): Der Status des Embryos. Medizin - Ethik - Recht. Würzburg: Johann Wilhelm Naumann.
Honnefelder, Ludger (2002): Die Frage nach dem moralischen Status des menschlichen Embryos. In: Höffe, Otfried / Honnefelder, Ludger / Isensee, Josef / Kirchhof, Paul: Gentechnik und Menschenwürde. An den Grenzen von Ethik und Recht. Köln: DuMont, 79-110.
Honnefelder, Ludger (1998): Natur und Status des menschlichen Embryos: Philosophische Aspekte. In: Dreyer, Mechthild / Fleischhauer, Kurt (Hg.): Natur und Person im ethischen Disput. Freiburg i.B./München: Verlag Alber, 259-285.
Für ein nicht-abgestuftes Schutzkonzept argumentieren z.B.:
Honnefelder, Ludger (2002): Die Frage nach dem moralischen Status des menschlichen Embryos. In: Höffe, Otfried / Honnefelder, Ludger / Isensee, Josef / Kirchhof, Paul: Gentechnik und Menschenwürde. An den Grenzen von Ethik und Recht. Köln: DuMont, 79-110.
Honnefelder, Ludger (1998): Natur und Status des menschlichen Embryos: Philosophische Apekte. In: Dreyer, Mechthild / Fleischhauer, Kurt (Hg.): Natur und Person im ethischen Disput. Freiburg i.B./München: Verlag Karl Alber, 259-285.
Rager, Günter (1996): Embryo - Mensch - Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens. In: Beckmann, Jan P. (Hg.): Fragen und Probleme einer medizinischen Ethik. Berlin: De Gruyter, 254-278.
Ein abgestuftes Schutzkonzept vertreten z.B.:
Lockwood, Michael (1990): Der Warnock-Bericht: eine philosophische Kritik. In: Leist , Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 235-264.
Sass, Hans-Martin (1989): Hirntod und Hirnleben. In: ders. (Hg.): Medizin und Ethik. Stuttgart: Reclam, 160-183.
Einen vertiefenden Einblick in die Diskussion der Frage, welche moralische Schutzwürdigkeit dem menschlichen Embryo zuzusprechen ist, sowie zahlreiche weiterführende Literaturhinweise gibt:
Rager, Günter (Hg.) (1998): Beginn, Personalität und Würde des Menschen. Freiburg i.B./München, Verlag Karl Alber.
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Morbus Parkinson im Mausmodell
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Morbus Parkinson im Mausmodell
2008 gelang es Tabar et al. im Tierversuch Morbus Parkinson mittels der Verwendung von durch Klonierung gewonnenen Stammzellen zu behandeln. Inwiefern diese Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungewiss.
Tabar, Viviane / Tomishima, Mark / Panagiotakos, Georgia / Wakayama, Sayaka / Menon, Jayanthi / Chan, Bill / Mizutani, Eiji / Al-Shamy, George / Ohta, Hiroshi / Wakayama, Teruhiko / Studer, Lorenz (2008): Therapeutic cloning in individual parkinsonian mice. In: Nature Medicine, Published online: 23 March 2008. Online Version
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Patentierbarkeit Embryonaler Stammzellen
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Patentierbarkeit Embryonaler Stammzellen
Der EU-Biopatentrichtlinie zufolge ist jede Form des Klonens von Menschen von der Patentierbarkeit auszunehmen. Allerdings gilt das Verbot erst 14 Tage nach der Befruchtung. Ob eine kommerzielle Nutzung früherer menschlicher Embryonen bzw. der aus ihnen gewonnenen Stammzelllinien ebenfalls von der Patentierbarkeit auszunehmen ist, gilt derzeit als umstritten. Aktuelle Relevanz erhält diese Frage u. a. durch einen Patentrechtsstreit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle und Greenpeace. Im Jahr 1999 hatte Brüstle ein Patent auf aus menschlichen Embryonen gewonnene Vorläuferzellen von Nervenzellen erhalten. Nachdem Greenpeace vor dem Bundespatentgericht erfolgreich gegen die Patentvergabe geklagt hatte und Brüstle in Berufung gegangen war, wurde der Fall im November 2009 schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung des Gerichtshofes steht derzeit aus.
Vgl. zu Fragen des Patentrechts in der Stammzellforschung und Klonierung z. B.:
Plomer, Aurora and Torremans, Paul (eds.), Embryonic Stem Cell Patents. European Law and Ethics, Oxford University Press 2009.
Müller-Terpitz, Rechtliche Rahmenbedingungen der Patentierung und therapeutischen Zulassung von Stammzellen, stammzellbezogenen Verfahren und Produkten. In: Ethik in Biowissenschaften und Medizin, Forschungsbeiträge Reihe A, Band 6, Bonn Institut für Wissenschaft und Ethik 2009.
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Pluripotenz und Totipotenz
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Pluripotenz und Totipotenz
Kontrovers diskutiert wird, ob menschliche embryonale Stammzellen sich unter den Bedingungen der Zellkultur in totipotente Zellen umwandeln können (Denker 1999). Totipotenz bedeutet, dass sich aus einer Stammzelle unter geeigneten Bedingungen ein gesamter lebensfähiger Organismus entwickeln kann und sich Stammzellen zu sämtlichen Zelltypen eines Organismus differenzieren können. Allerdings lässt sich Totipotenz experimentell - nicht zuletzt wegen der ethischen Probleme - nicht nachweisen, da man dazu einen vollständigen Organismus heranreifen lassen müsste. Ebensowenig gibt es einen Nachweis vom sicheren Ausschluss der Totipotenz. Dennoch wird in der Wissenschaft eher von Pluripotenz, d.h. von der Fähigkeit embryonaler Stammzellen sich in nahezu alle Zelltypen zu entwickeln, als besonderes Merkmal von Stammzellen gesprochen.
Zur Bestimmung des Begriffs der "totipotenten Zelle" durch den Gesetzgeber vgl. Paragraph 8 des Embryonenschutzgesetzes (EschG). Im ESchG wird jeder totipotenten menschlichen Zelle die volle Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos zuerkannt. Insofern hat der Begriff der Totipotenz ethische und rechtliche Implikationen (Denker 2000, Heinemann 2000, 2005).
Einen Überblick über den Verlauf der frühen Embryonalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen Phänomene der Totipotenz und Pluripotenz gibt Beier, 2000.
Beier, Henning M. (2000): Zum Status des menschlichen Embryos in vitro und in vivo vor der Implantation. In: Reproduktionsmedizin 16 (5), 332-342.
Denker, Hans-Werner (1999): Zur Thematik "Embryonale Stammzellen". In: Marburger Bund: Ärztliche Nachrichten (8), 2.
Denker, Hans-Werner (2000): Embryonale Stammzellen und ihre ethische Wertigkeit. Aspekte des Totipotenz- Problems. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5, 291-304.
Heinemann, Thomas (2000): Klonierung menschlicher embryonaler Stammzellen. Zu den Statusargumenten aus naturwissenschaftlicher und moralphilosophischer Sicht. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5, 259-276.
Heinemann, Thomas (2005): Klonierung beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Studien zu Wissenschaft und Ethik Bd.1. Berlin, New York: De Gruyter.
Keller, Rolf / Günther, Hans-Ludwig / Kaiser, Peter (1992): Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz. Stuttgart: Kohlhammer.
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Potentialitätsargument
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Potentialitätsargument
Das Potentialitätsargument bezieht sich auf das reale tatsächliche Vermögen eines menschlichen Embryos, sich zu einem Subjekt zu entwickeln. Das Argument besagt, dass selbst z.B. ungeborene oder bewusstlose Menschen, die zeitweise nicht tatsächlich bewusst handeln können, dennoch potentiell handelnde Subjekte sind und ihnen daher die Würde eines Subjekts zukommt.
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Prohibition of Human Cloning for Reproduction Act 2002
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Prohibition of Human Cloning for Reproduction Act 2002
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Reproduktives Klonen
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Reproduktives Klonen
Bei dem reproduktiven Klonen wird der Zellkern aus einer ausdifferenzierten Körperzelle entnommen und in der Petrischale in eine unbefruchtete Eizelle eingebracht, deren Zellkern zuvor entfernt wurde. Im Unterschied zum therapeutischen Klonen bzw. Forschungsklonen, wird die Entwicklung des Embryos beim reproduktiven Klonen nicht nach kurzer Zeit abgebrochen. Der entstandene Embryo wird vielmehr in den Uterus einer hormonell entsprechend vorbereiteten 'Leihmutter' verbracht und wie bei einer normalen Schwangerschaft bis zur Geburt ausgetragen.
Mit der Geburt des Klonschafs "Dolly" im Juli 1996 rückte das Kloning-Verfahren erstmals massiv in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Seit der Geburt von "Dolly" wurden eine ganze Reihe weiterer Tierarten mehr oder minder erfolgreich geklont, z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Pferde, Kühe und Schweine. Neben Zielen der Grundlagenforschung, geht es dabei auch um praktische Ziele, wie die Züchtung von Nutztieren, die gegen bestimmte Krankheiten resistent sind oder andere erwünschte Merkmale aufweisen.
Klonversuche an Menschen sind in den meisten Ländern verboten und existieren nach bisheriger Kenntnis bislang auch nicht. Allerdings haben einzelne Forscher, beispielsweise der italienische Fortpflanzungsmediziner Severino Antinori, angekündigt, in wenigen Jahren Menschen klonen zu wollen, um auf diesem Wege zeugungsunfähigen Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen.
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Research Involving Human Embryos Act 2002
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Research Involving Human Embryos Act 2002
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Stammzellen im Mausembryo
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Stammzellen im Mausembryo
Der erste erfolgreiche Nachweis über die erfolgreiche Kultivierung und Differenzierung pluripotenter embryonaler Stammzellen im Mausmodell gelang Wissenschaftlern um M. Munsie:
Munsie, Megan J./Michalska, Anna E. / O'Brian, Carmel M. / Trounson, Alan O. / Pera, Martin F. /Mountford, Peter S. (2000): Isolation of pluripotent embryonic stem cells from reprogrammed adult mouse somatic cell nuclei. In: Current Biology 10 (16), 989-992; doi: 10.1016/S0960-9822(00)00648-5.
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Stellungnahme der Bundesärztekammer
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Stellungnahme der Bundesärztekammer
Die Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin
und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer zum Forschungsklonen mit dem Ziel therapeutischer Anwendungen nimmt besonderen Bezug auf die Rechtsentwicklung in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern und die damit verbundenen Konsequenzen für die deutsche Forschungslandschaft. -
Stellungnahme der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
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Stellungnahme der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
Am 12. November 2001 erklärte die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" in ihrem "Zweiten Zwischenbericht: Teilbericht Stammzellforschung", dass "eine rechtliche Freigabe der Gewinnung von Stammzelllinien aus sog. 'überzähligen' Embryonen durch Änderung des Schutzstandards des Embryonenschutzgesetzes nicht empfohlen werden" kann. Das hohe Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes sei beizubehalten. Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, die eine Vernichtung menschlichen Lebens in Kauf nimmt, sei, so die Kommission, nicht verantwortbar. Bezüglich des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen formuliert die Enquete-Kommission zwei Argumentationslinien.
Gemeinsame Voraussetzung beider Argumentationslinien ist, dass die erforderlichen Regelungen für den öffentlichen und privaten Sektor gleichermaßen gelten müssen.
Argumentationslinie A: die Verwendung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken ist ethisch nicht vertretbar und wissenschaftlich nicht ausreichend begründet, da die notwendige Grundlagenforschung auch mit Stammzellen anderer Herkunft geleistet werden kann. Die Kommission spricht sich gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus; es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einen solchen Import zu vermeiden. (für A votierten 26 der 37 Kommissionsmitglieder).
Argumentationslinie B: es erscheint zweifelhaft, ob ein vollständiges Importverbot von menschlichen embryonalen Stammzellen verfassungs- und europarechtlich begründet werden kann. Daher ist der Import "unter engen Voraussetzungen" und überwacht von einer "transparent arbeitenden staatlich legitimierten Kontrollbehörde" im Rahmen einer ethischen Abwägung tolerierbar. Zu diesen engen Voraussetzungen gehören die Beschränkung des Imports auf derzeit bereits vorhandene Stammzelllinien, die "Darlegung der Geeignetheit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Forschungsprojektes, für das der Import beantragt wird", sowie der Nachweis des informed consent des Spenderpaares.
Für B votierten 12 der 37 Kommissionsmitglieder; ein Mitglied votierte für beide Optionen.
Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin: Teilbericht Stammzellforschung (21. November 2001). Online Version
Kurzfassung ergänzend zum Zwischenbericht Stammzellforschung mit dem Schwerpunkt der Importproblematik (12. November 2001). Online Version
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Stellungnahmen des Nationalen Ethikrates
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Stellungnahmen des Nationalen Ethikrates
Im Jahr 2001 hatte der Nationale Ethikrat eine "Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen" veröffentlicht. Trotz ihrer Uneinigkeit in der Frage, "ob der Embryo im frühesten Stadium Träger der Menschenwürde ist und welche Konsequenzen für seinen Anspruch auf Lebensschutz daraus zu ziehen sind", kamen die Mitglieder des Nationalen Ethikrats darin überein, "dass die Würde des Menschen verbietet, Embryonen vor der Nidation für beliebige Zwecke zu verwenden". Ausgehend von "zwei systematisierende[n] Skizzen" von Argumenten für und wider die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen und von Argumenten für und wider ihren Import wurden vier "Bewertungsoptionen in der Importfrage" formuliert. Siehe:
Nationaler Ethikrat (Dezember 2001): Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Online Version
Im September 2004 hat sich der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme "Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken" einhellig gegen das reproduktive Klonen ausgesprochen. Trotz divergierender Meinungen der Mitglieder des Nationalen Ethikrates wird in der Stellungnahme empfohlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Deutschland auch das Klonen zu Forschungszwecken nicht zuzulassen.
In der Frage gab es drei verschiedene Voten:
1. Beibehaltung des Verbotes des Forschungsklonens
2. Begrenzte Zulassung des Forschungsklonens
3. Verbot des Forschungsklonens zum gegenwärtigen Zeitpunkt.Nationaler Ethikrat (September 2004): Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken. Online Version
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Techniken des therapeutischen Klonens
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Techniken des therapeutisches Klonens
Detaillierte Einführungen in die verschiedenen Techniken und möglichen Anwendungsziele des Klonens und der daraus resultierenden ethischen Probleme geben u. a. die folgenden Publikationen:
Heinemann, Thomas (2005): Klonieren beim Menschen. Analyse des Methodenspektrums und internationaler Vergleich der ethischen Bewertungskriterien. Studien zu Wissenschaft und Ethik Bd.1. Berlin, New York: De Gruyter.
Dabrock, Peter / Ried, Jens (Hg.) (2005): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: mentis.
Eser, Albin / Frühwald, Wolfgang / Honnefelder, Ludger / Markl, Hubert / Reiter, Johannes / Tanner, Widmar / Winnacker, Ernst-Ludwig (1997): Klonierung beim Menschen. Biologische Grundlagen und ethisch-rechtliche Bewertung. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 2, 357-373.
Rendtorff, Trutz / Winnacker, Ernst-Ludwig / Hepp, Hermann / Hofschneider, Peter Hans / Korff, Wilhelm / Knoepffler, Nikolaus / Kupatt, Christian / Haniel, Anja (1999): Das Klonen von Menschen.
Überlegungen und Thesen zum Problemstand und zum Forschungsprozess, in: Forum TTN 2, 4-23. Online Version
Heinemann, Thomas (2000): Klonierung menschlicher embryonaler Stammzellen. Zu den Statusargumenten aus naturwissenschaftlicher und moralphilosophischer Sicht, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5, 259-276.
Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility. A Report from the Chief Medical Officer's Expert Group reviewing the Potential of Developments in Stem Cell Research and Cell Nuclear Replacement to benefit Human Health. London: Department of Health, 2000. Online Version
Heinemann, Thomas / Kersten, Jens (2007): Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Aspekte. Bd. 4 der Reihe Ethik in den Biowissenschaften " Sachstandsberichte des DRZE. Freiburg i.B.: Verlag Karl Alber.
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Therapeutisches Klonen: Alternativen und Validität
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"Therapeutisches Klonen": Alternativen und Validität
Vor allem Forschung an adulten Stammzellen wird als Alternative zur Grundlagenforschung und möglichen Therapieentwicklung mit embryonalen Stammzellen betrachtet. Stammzellen dienen nämlich nicht nur der Entwicklung im embryonalen Gewebe, sondern kommen auch bei ausgewachsenen Organismen beispielsweise im blutbildenden Knochenmark oder im Gehirn vor. Wenn in einem (bis jetzt nicht) möglichen Therapieverfahren Spender und Empfänger identisch sind, könnten Probleme der Immunkompatibilität umgangen werden, ohne dass auf die Herstellung embryonaler Stammzellen zurückgegriffen werden müsste.
Auch hinsichtlich der Entartung durch Tumorbildung scheinen adulte Stammzellen weniger anfällig zu sein. Dennoch sind adulte Stammzellen bereits in bestimmtem Maße differenziert, so dass sie ein wesentlich geringeres Entwicklungspotential aufweisen als embryonale Stammzellen. Zudem ist die Anzahl und damit die Verfügbarkeit adulter Stammzellen, da ihre Kultivierungs- und Differenzierungsbedingungen weitgehend unbekannt sind, begrenzt. Die Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung adulter Stammzellen stellt Schöler (2004) zusammenfassend dar.
Für eine verstärkte Einbeziehung der Frage nach alternativen Methoden zur Gewinnung menschlicher pluripotenter Zellen bzw. zur Erreichung der mit dem "therapeutischen Klonen" verfolgten Ziele - ohne Erzeugung oder Verbrauch menschlicher Embryonen oder totipotenter menschlicher Zellen - in die ethische Urteilsbildung, sprechen sich z.B. Rendtorff et al. (2000) und Honnefelder (2000) aus. Dieselben Autoren plädieren auch dafür, die Frage nach einer hinreichenden vorgängigen tierexperimentellen Absicherung des mit diesem Verfahren verfolgten therapeutischen Konzepts in die ethische Urteilsbildung miteinzubeziehen.
Schöler, Hans R. (2004): Das Potenzial von Stammzellen. Eine Bestandsaufnahme. In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz 47(6), 565-577.
Rendtorff, Trutz / Winnacker, Ernst-Ludwig / Hepp, Hermann / Hofschneider, Peter Hans / Korff, Wilhelm / Knoepffler, Nikolaus / Kupatt, Christian / Haniel, Anja (1999): Das Klonen von Menschen. Überlegungen und Thesen zum Problemstand und zum Forschungsprozess. In: Forum TTN 2, 4-23 (insb. 19-21). Online Version
Honnefelder, Ludger (2000): Ohne Alternative? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.8.2000.
Für eine Förderung von Ansätzen zur Stammzellgewinnung, die ohne den Verbrauch menschlicher Embryonen auskommen, votiert auch der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Jörg-Dietrich Hoppe. Hoppe spricht sich zugleich dafür aus, die Forschung an embryonalen Stammzellen gesetzgeberisch - zumindest vorläufig - nicht zuzulassen, um so nicht die Dringlichkeit aufzuheben, die alternativen Ansätze weiterzuverfolgen.
Jachertz, Norbert (2001): Eine Sieger-Besiegten-Stimmung darf nicht aufkommen. Interview mit Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, dem Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, über PID, PND, Embryonenschutz und die Haltung der Ärzteschaft. Deutsches Ärzteblatt, 98 (20), 18. Mai 2001, A 1292 - 1294, insbes. A 1294. Online Version
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UNESCO
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UNESCO
Die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte vom 11. November 1997 verkündet u.a. die folgenden Grundsätze:
A. MENSCHENWÜRDE UND MENSCHLICHES GENOM
Artikel 1
Das menschliche Genom liegt der grundlegenden Einheit aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft sowie der Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde und Vielfalt zugrunde. In einem symbolischen Sinne ist es das Erbe der Menschheit.
Artikel 2
a) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Würde und Rechte, unabhängig von seinen genetischen Eigenschaften.
b) Diese Würde gebietet es, den Menschen nicht auf seine genetischen Eigenschaften zu reduzieren und seine Einzigartigkeit und Vielfalt zu achten.
Artikel 3
Das menschliche Genom, das sich seiner Natur gemäß fortentwickelt, unterliegt Mutationen. Es birgt Möglichkeiten, die je nach der natürlichen und sozialen Umgebung des einzelnen, einschließlich seines Gesundheitszustands, seiner Lebensbedingungen, Ernährung und Erziehung auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck kommen.
Artikel 4
Das menschliche Genom in seinem natürlichen Zustand darf keinen finanziellen Gewinn eintragen. (Unesco 1997)
Vgl. zu diesen und allen weiteren Bestimmungen:Online Version (Englisch)
Online Version (Deutsch)
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UNO: Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen gegen das reproduktive Klonen von Menschen
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UNO: Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen gegen das reproduktive Klonen von Menschen
Eine detaillierte Übersicht über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen einschließlich der Entschließungsentwürfe findet sich auf den Internet-Seiten der UNO:
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USA
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USA
Die aktuellen "2009 Guidelines on Human Stem Cell Research” inklusive der "Executive Order 13505: Removing Barriers to Responsible Scientific Research Involving Human Stem Cells". Online Version
Dokumentation der US-amerikanischen Debatte auf der Homepage des National Institute of Health. Online Version
Zur Rechtsentwicklungsgeschichte:
U.S. Department of Health and Human Services (1999): HHS Fact Sheet: Stem Cell Research, 19. Januar 1999: "The Department of Health and Human Services has concluded that current law permits federal funds to be used for research utilizing human pluripotent stem cells. This decision is consistent with existing congressional restrictions on human embryo research and with federal law and regulations governing human fetal tissue research. The National Institutes of Health (NIH) plans to move forward in a careful and deliberate fashion to develop rigorous guidelines that address the special ethical, legal, and moral issues surrounding this research. The NIH will not be funding any research using pluripotent stem cells until guidelines are developed and widely disseminated to the research community and an oversight process is in place. [...]
After a thorough analysis of the law, DHHS concluded that the congressional prohibition on the use of DHHS funds for certain types of embryo research does not apply to research utilizing human pluripotent stem cells because such cells are not an embryo as defined by statute. Moreover, because pluripotent stem cells do not have the capacity to develop into a human being, they cannot be considered human embryos consistent with the commonly accepted or scientific understanding of that term. The legal opinion also clarified that pluripotent stem cells derived from non-living fetuses would fall within the legal definition of human fetal tissue and are, therefore, subject to certain Federal restrictions on the use of such tissue."
Stellungnahme der National Bioethics Advisory Commission: Ethical Issues in Human Stem Cell Research, September 1999:
Executive Summary Online Version
Volume I: Report and Recommendations of the National Bioethics Advisory Commission Online Version
Volume II: Commissioned Papers Online Version
Volume III: Religious Perspectives Online Version
Am 25. August 2000 waren nach ausführlichem öffentlichen und politischen Diskurs sowie nach Beratung durch die National Bioethics Advisory Commission (NBAC) die "Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells" der NIH in Kraft getreten. Danach war es weiterhin verboten, Stammzellen aus Embryonen mit NIH-Mitteln zu gewinnen. NIH-Mittel durften jedoch unter bestimmten Auflagen zur Forschung an bereits etablierten embryonalen Stammzellen verwendet werden, insofern diese Stammzellen aus Maßnahmen im Zusammenhang mit Infertilitätsbehandlungen stammen und die informierte Einwilligung (informed consent) der Spender vorlag. Die Richtlinie sah ein Antragsverfahren bei der einzurichtenden "Human Pluripotent Stem Cell Review Group" vor und schloss die Verwendung von embryonalen Stammzellen für bestimmte Forschungsgebiete aus (z. B. Erzeugung eines menschlichen Embryos, Schaffung von Tier-Mensch-Hybriden). Das "therapeutische Klonen" und die damit verbundenen Kerntransfermethode, wie sie der o. g. britische Bericht "Stem Cell Research: Medical Progress with Responsibility" vorsieht, blieben damit weiterhin von der Bundesfinanzierung ausgeschlossen.
Richtlinien des National Institutes of Health (NIH): Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells, 25, August 2000:
Guidelines for Research Using Human Pluripotent Stem Cells, 25, August 2000. Online Version
Gesetzesvorlage im US-Kongress: Stem Cell Research Act of 2000 (Introduced in the Senate). Online Version
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Zellkernübertragung
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Zellkernübertragung
Für das Verfahren der Zellkernübertragung (Zellkerntransfer, engl. cell nuclear transfer (CNT) bzw. somatic cell nuclear transfer (SCNT)) wird zum einen ein Zellkern, zum anderen eine Eizelle ohne eigenen Zellkern benötigt.
Die Eizellen werden entkernt, indem mit einer Mikropipette der Zellkern abgesaugt wird. Der Zellkern aus einer Körperzelle wird abgesaugt und in die entkernte Eizelle eingebracht. Danach kommt es zur sogenannten Reprogrammierung, einem noch weitgehend unverstandenen Prozess, bei dem die DNA des eingebrachten Zellkerns durch Substanzen der Eizelle ihre Spezialisierung verliert. Dies ist eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung. Nach der Aktivierung der Zelle durch Strom und verschiedene Mediumzustände beginnt sich die Eizelle mit dem Körperzellkern zu teilen und kann sich unter gegebenen Umständen bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln.
Der Zellkern kann dabei praktisch aus jeder adulten Körperzelle des Spenders durch Absaugen mit einer Hohlnadel (Aspiration) isoliert werden. Eizellen werden nach einer speziellen, körperlich belastenden Hormonbehandlung aus den Eierstöcken der Spenderin gewonnen. Der ursprüngliche Kern der Eizelle wird meist durch Aspiration mit einer Hohlnadel entfernt. Der eigentliche Transfer des neuen Zellkerns in die entkernte Eizelle erfolgt üblicherweise durch Mikroinjektion, d.h. der neue Kern wird direkt in das Zytoplasma der Eizelle injiziert. Im Anschluss daran wird die so erzeugte Zelle aktiviert, so dass sie anfängt, sich zu teilen. Dies geschieht beispielsweise durch einen elektrischen Impuls oder durch die direkte Injektion von Calcium-Ionen in die Zelle. In einem entsprechenden Nährmedium kann sich die Zelle dann bis zur Blastozyste oder noch weiter entwickeln.
Das Verfahren der Herstellung von Säugetier-Embryonen durch die Übertragung des Zellkerns einer adulten Körperzelle auf eine entkernte Eizelle wurde 1997 durch Wilmut et al. erstmals beschrieben, die es bei der Herstellung des Klonschafs Dolly einsetzten. 1998 berichteten Wakayama et al. über den erfolgreichen Einsatz einer ähnlichen Technik bei der Maus. Obwohl die Methode seither bei weiteren Tierarten erfolgreich durchgeführt wurde, wie z.B. beim Schwein, beim Rind, beim Hund und bei der Ratte, ist nicht sicher, ob sie auch am Menschen gelingen kann. Als [nichthumane] Primaten wurden bislang nur Rhesusaffen erfolgreich geklont und zur Geburt gebracht (Meng et al. 1997). Dieser Versuch konnte jedoch nicht erfolgreich wiederholt werden. Im Jahr 2004 hatte die Forschergruppe um den koreanischen Arzt Hwang publiziert, menschliche embryonale Stammzellen mittels Zellkerntransfers gewonnen zu haben. Diese Ergebnisse stellten sich jedoch als manipuliert heraus und wurden vom Science-Magazin widerrufen.Meng, L. / Ely, J.J. / Stouffer, R.L. / Wolf, D.P. (1997): Rhesus monkeys produced by nuclear transfer. In: Biology of Reproduction 57, 454-459. Online Version
Wakayama, T. / Perry, A. C. F. / Zuccotti, M. / Johnson, K. R. / Yanagimachi, R. (1998): Full-term development of mice from enucleated oocytes injected with cumulus cell nuclei. In: Nature 394, S. 369-373.
Wilmut, I. / Schnieke, A. E. / McWhir, J. / Kind, A. J. / Campbell, K. H. S. (1997): Viable offspring derived from fetal and adult mammalian cells. In: Nature 385, S. 810-813.
Special Online Collection: Hwang et al. and Stem Cell Issues. Online Version
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Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998
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Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998

