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Stellungnahme der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages

Stellungnahme der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages

Am 12. November 2001 erklärte die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" in ihrem "Zweiten Zwischenbericht: Teilbericht Stammzellforschung", dass "eine rechtliche Freigabe der Gewinnung von Stammzelllinien aus sog. 'überzähligen' Embryonen durch Änderung des Schutzstandards des Embryonenschutzgesetzes nicht empfohlen werden" kann. Das hohe Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes sei beizubehalten. Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, die eine Vernichtung menschlichen Lebens in Kauf nimmt, sei, so die Kommission, nicht verantwortbar. Bezüglich des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen formuliert die Enquete-Kommission zwei Argumentationslinien.

Gemeinsame Voraussetzung beider Argumentationslinien ist, dass die erforderlichen Regelungen für den öffentlichen und privaten Sektor gleichermaßen gelten müssen.

Argumentationslinie A: die Verwendung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken ist ethisch nicht vertretbar und wissenschaftlich nicht ausreichend begründet, da die notwendige Grundlagenforschung auch mit Stammzellen anderer Herkunft geleistet werden kann. Die Kommission spricht sich gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus; es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einen solchen Import zu vermeiden. (für A votierten 26 der 37 Kommissionsmitglieder).

Argumentationslinie B: es erscheint zweifelhaft, ob ein vollständiges Importverbot von menschlichen embryonalen Stammzellen verfassungs- und europarechtlich begründet werden kann. Daher ist der Import "unter engen Voraussetzungen" und überwacht von einer "transparent arbeitenden staatlich legitimierten Kontrollbehörde" im Rahmen einer ethischen Abwägung tolerierbar. Zu diesen engen Voraussetzungen gehören die Beschränkung des Imports auf derzeit bereits vorhandene Stammzelllinien, die "Darlegung der Geeignetheit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Forschungsprojektes, für das der Import beantragt wird", sowie der Nachweis des informed consent des Spenderpaares.

Für B votierten 12 der 37 Kommissionsmitglieder; ein Mitglied votierte für beide Optionen.

Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin: Teilbericht Stammzellforschung (21. November 2001). Online Version

Kurzfassung ergänzend zum Zwischenbericht Stammzellforschung mit dem Schwerpunkt der Importproblematik (12. November 2001). Online Version


Varianten

  • Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestags der 14. Wahlperiode
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