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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Frage, ob hinsichtlich der hochrangigen therapeutischen Zwecke, die mit der Stammzellforschung verbunden sein können, das ESchG einer Erweiterung bedarf, ist auf das Engste verknüpft mit der aktuell geführten Diskussion über Stammzellforschung im Allgemeinen, sowie die Importproblematik im Besonderen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte u.a. zu diesem Thema im Hinblick auf ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz eine Konferenz (Mai 2000) einberufen. Nach ihrer Stellungnahme von 1999 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am 3.5.2001 neue Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen verabschiedet und schlägt einen "Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation" sowie "Forschung an 'überzähligen' Embryonen unter strengen Auflagen" vor.
Die DFG schlägt vor, dass der Import von aus überzähligen Embryonen gewonnen Stammzelllinien und die Forschung an ihnen zunächst ermöglicht werden soll. Beides wird derzeit von dem Embryonenschutzgesetz nicht verboten. Falls notwendig soll aber darüber hinaus mit DFG Mitteln die institutionelle internationale Zusammenarbeit gefördert werden und in einem weiteren Schritt - falls erforderlich - schlägt die DFG dem Gesetzgeber vor, die Gewinnung von Stammzelllinien aus Embryonen auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Forschung soll kontrolliert werden durch eine "unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission auf Bundesebene". Die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken, reproduktives und "therapeutisches" Klonen sowie Eingriffe in die Keimbahn lehnt die DFG ab. Auf Drängen des Bundesforschungsministeriums hatte der Hauptausschuss der DFG (4.5.2001) die Entscheidung über den Antrag zur Genehmigung eines Forschungsprojekts mit importierten Stammzellen an der Universität Bonn vorerst vertagt. Der Antrag wurde am 31.1.2002 genehmigt; die Fördermittel bleiben jedoch "bis zur Vorlage der erforderlichen [staatlichen] Genehmigung" nach Maßgabe der im Bundestags-Beschluss vom 30.1.2002 umrissenen Voraussetzungen und Verfahren gesperrt.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (1999): DFG-Stellungnahme zum Problemkreis "Humane embryonale Stammzellen". In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 4, 393-399. Online Version

Neue Empfehlungen der DFG zur Forschung mit menschlichen Stammzellen. Stufenplan zur Standardisierung und internationalen Kooperation - Forschung an "überzähligen" Embryonen unter strengen Auflagen:

Pressemitteilung zu der Empfehlung. Online Version

Statement vom Präsidenten der DFG Prof. Dr. Ernst-Ludwig-Winnacker zur DFG-Stellungnahme zur Forschung mit menschlichen Stammzellen in der Pressekonferenz 03.05.2001 in Bonn. Online Version

DFG-Pressemitteilung vom 31.01.2002 über die Bewilligung des Antrags des Bonner Neurowissenschaflers Oliver Brüstle auf Förderung seines Forschungsprojekts "Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen". Online Version

Entscheidungen, Initiativen und Stellungnahmen der DFG zum Thema Stammzellforschung 1997-2008. Online Version


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