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Deutschland - Gesetzliche Regelungen

Deutschland - Gesetzliche Regelungen

In Deutschland sind für die Gewinnung von, sowie das wissenschaftliche Arbeiten an und mit menschlichen ES-Zellen neben allgemeinen grundgesetzlichen Bestimmungen, das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz maßgeblich.

Hier eine Übersicht der für die Forschung an und Klonierung von menschlichen Embryonen relevanten Rechtsquellen und ausgewählte ergänzende Literatur:

1. Grundgesetzliche Bestimmungen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt, Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 1995 (BGBl. I S. 1492).

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 25. Februar 1975. Schwangerschaftsabbruch, "Fristenlösung" (BVerfGE 39, 1). Online Version

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 28. Mai 1993. Schwangerschaftsabbruch; strafrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und organisationsrechtliche Vorschriften des Schwangeren und Familienhilfegesetzes (BVerfGE 88, 203). Online Version

2. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG):

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt 1990 Teil I S. 2746-2748, geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I S. 2702). Online Version

Keller, Rolf / Günther, Hans-Ludwig / Kaiser, Peter (1992): Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz. Stuttgart: Kohlhammer.

Schütze, Hinner (2000): Die Bedeutung von Statusargumenten für das geltende deutsche Recht. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 5, 305-329.

3. Das Stammzellgesetz (StZG):


Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) StZG vom 28. Juni 2002, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, S. 2277 vom 29. Juni 2002, zuletzt geändert am 25. November 2003, durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 56, S. 2304 vom 27. November 2003. Online Version

Schütze, Hinner (2005): Rechtliche Aspekte des therapeutischen Klonens in Deutschland, England, den USA und Frankreich, in: Dabrock, Peter / Ried, Jens (Hg.): Therapeutisches Klonen als Herausforderung für die Statutsbestimmung des menschlichen Embryos. Paderborn: Mentis, 251-275.

 

Zur Rechtsentwicklung: Die Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Import embryonaler Stammzellen

Der Deutsche Bundestag hatte am 30.1.2002 mit der erforderlichen Mehrheit im zweiten Wahlgang dem Import embryonaler Stammzellen unter strengen Auflagen zugestimmt. Damit scheiterten die Anträge für ein absolutes Importverbot sowie für eine weitergehende Freigabe der Einfuhr embryonaler Stammzellen. Das Embryonenschutzgesetz wird nicht verändert und daher bleiben die Forschung mit Embryonen sowie das "therapeutische" Klonen weiterhin in Deutschland verboten. Der Bundestag muss nun ein Gesetz verabschieden, das nur den Import solcher embryonaler Stammzellen erlaubt, die bis zu einem bestimmten Stichtag im Ausland hergestellt wurden. Damit soll ein weiterer Verbrauch von Embryonen für Forschungszwecke in Deutschland verhindert werden. "Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen stellt eine transparent arbeitende gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde sicher, deren Genehmigung Bedingung für deren Import ist." (aus dem Antrag).

Im Deutschen Bundestag wurde am 30.01.2002 über drei Anträge abgestimmt. Der zweite Antrag fand im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit:

Antrag 1 will ein absolutes Verbot für die Einfuhr von ES-Zellen festlegen:
Bundestagsdrucksache 14/8101. Online Version

Antrag 2 sieht den Import von ES-Zellen als Ausnahmefall vor. Eine noch einzurichtende Kontrollbehörde soll Transparenz schaffen: Bundestagsdrucksache 14/8102. Online Version

Antrag 3 spricht sich für Forschung an und Herstellung von ES-Zellen aus:
Bundestagsdrucksache 14/8103. Online Version

Ausgehend von diesem Bundestags-Beschluss hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten am 22. Februar 2002 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)" vorgestellt (Bundestagsdrucksache 14/8394). Dieser Entwurf ist vom Deutschen Bundestag am 25. April 2002 in der Fassung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 17. April 2002 in zweiter und dritter Beratung angenommen worden (Bundestagsdrucksachen 14/8394 und 14/8846). In der namentlichen Schlussabstimmung wurden 559 Stimmen abgegeben, davon 360 Ja-Stimmen, 190 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.
Das vom Bundestag angenommene Stammzellgesetz und das Protokoll der entsprechenden Plenarsitzung können über den Dokumentenserver des Deutschen Bundestages PARFORS unter Angabe der entsprechenden Bundestagsdrucksachen- bzw. Plenarprotokoll-Nummern abgerufen werden:

Dokumentenserver des Deutschen Bundestages PARFORS. Online Version

Bundestagsdrucksache 14/8394 (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)). Online Version

Bundestagsdrucksache 14/8846 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung). Online Version

Bundestags-Plenarprotokoll 14/233 (Tagesordnungspunkt 7). Online Version


Varianten

  • Stammzellgesetz (StZG)
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Embryonenschutzgesetz
  • Embryonenschutzgesetz (ESchG)
  • Deutsches Grundgesetz
  • Deutsches Verfassungsrecht
  • Auslegung des deutschen Grundgesetzes
  • Auslegung des Deutschen Grundgesetzes
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