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Das französische Bioethikgesetz wird gegenwärtig überarbeitet. In einer ersten Lesung, am 8. April 2011, wurde in der Nationalversammlung ein Projektentwurf angenommen, demzufolge die Forschung an humanen Embryonen und hES zulässig sein soll. Diese Haltung der Nationalversammlung steht damit der Haltung der Regierung entgegen. Diese erachtet dergleichen Forschung für unzulässig und hat angekündigt, auf den Entwurf zurückzukommen.

Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique. Online Version


Varianten

  • Frankreich
  • Loi n° 2004-800 du 6 août 2004 relative à la bioéthique
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