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Im Dezember 1998, unmittelbar nach der Veröffentlichung der erfolgreichen Etablierung menschlicher ES-Zelllinien durch die Arbeitsgruppe von J. Thomson in Wisconsin, USA, hat das Bioethik-Komitee der japanischen Kommission für Wissenschaft und Technologie einen speziellen Ausschuss für die Beurteilung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) gebildet, der sich aus drei Biologen, drei Juristen, vier Ärzten, einem Philosophen, einem Ethiker und einer Journalistin des NHK-Rundfunks zusammensetzte. Dieser Ausschuss hat in vierzehn Sitzungen zwischen dem 9. Februar 1999 und dem 6. März 2000 Richtlinien für die Forschung an menschlichen ES-Zellen in Japan verfasst.

Diese Richtlinien folgen im Wesentlichen den Empfehlungen der Stellungnahme der amerikanischen National Bioethics Advisory Commission "Ethical Issues in Human Stem Cell Research" vom September 1999. Ein Unterschied betrifft allerdings die Empfehlung, die Etablierung menschlicher ES-Zelllinien aus überzähligen Embryonen zu fördern, die im Kontext reproduktionsmedizinischer Behandlungen erzeugt wurden.

Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme über die Forschung an menschlichen ES-Zellen sind hier wiedergegeben, da die Stellungnahme derzeit nur japanisch vorliegt:

Trotz der Vorbehalte, menschliche Embryonen zu Forschungszwecken zu verwenden, wird vorgebracht, dass die Etablierung menschlicher ES-Zellen für die Entwicklung von Medizin sehr hochrangigen Nutzen bringen kann.

In dieser Hinsicht soll die Forschung an menschlichen Embryonen nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt werden:

  1. Embryonen dürfen nicht eigens zu Forschungszwecken erzeugt werden.
  2. Es dürfen nur solche Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden, die im Rahmen einer Infertilitätsbehandlung aus in vitro befruchteten Eizellen entstanden sind und zu diesem Zweck nicht mehr verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass eine schriftliche Einwilligung beider biologischer Eltern vorliegt.

  3. Die Forschung an menschlichen ES- Zellen muss für die Medizin und die Wissenschaften hochrangig sein.

  4. Das Forschungsvorhaben muss es notwendig machen, menschliche Embryonen zu verwenden, und die Alternativlosigkeit muss wissenschaftlich bestätigt sein.

  5. Die Forschungen müssen einer Kontrolle unterzogen werden.

  6. Das Forschungsvorhaben, für das menschliche Embryonen verwendet werden sollen, muss im Ethikausschuss des betreffenden Instituts hinsichtlich der wissenschaftlichen und ethischen Aspekte unabhängig geprüft werden. Das Votum des Ethikausschusses muss anschließend in einer noch einzusetzenden staatlichen Kommission bestätigt werden.

  7. Die Genehmigungsverfahren, die Forschungsvorhaben und die Forschungsergebnisse müssen veröffentlicht werden.

 Folgende Forschungsziele sollen verboten werden:

  1. Forschung, die darauf abzielt, aus menschlichen ES-Zellen ein vollständiges Individuum - beispielsweise durch Zellkerntransfer in eine enukleierte Eizelle - zu entwickeln.
  2. Übertragung menschlicher ES-Zellen in einen humanen Embryo im Präimplantationsstadium (Blastozysteninjektion).

  3. Übertragung menschlicher ES-Zellen auf einen humanen Fötus.

  4. Die Erzeugung eines Individuums aus einem Tierembryo im Präimplantationsstadium, in den menschliche ES-Zellen übertragen wurden.

  5. Chimären- oder Hybridbildung.

In den Verboten 2. - 4. ist die Übertragung der nach der Differenzierung der ES-Zellen erhaltenen Zellen oder Geweben nicht beschlossen. Die Übertragung menschlicher ES-Zellen auf einen Tierembryo im Präimplantationsstadium soll zurzeit nicht erlaubt werden. Übertragungen menschlicher ES-Zellen auf ein Tier oder einen tierischen Fötus sollen im Einzelfall geprüft werden.


Varianten

  • Bioethik-Komitees der Kommission für Wissenschaft und Technologie in Japan
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