Gesetzeslage Schweiz
Gesetzeslage Schweiz
Grundsätzlich ist der Verfassungsartikel über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich in Fragen des Klonens einschlägig.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 119 "Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich". Online Version
Das Stammzellforschungsgesetz regelt die Auflagen, unter denen in der Schweiz an humanen embryonalen Stammzellen geforscht werden darf. Expliziert wird dieses Gesetz durch die Stammzellforschungsverordnung. Beide sind am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG). Online Version
Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG). Online Version
Varianten
- Schweiz
- Artikel 119, Absatz 2 der Bundesverfassung

