Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Forschungsklonen Module Gesetzeslage Schweiz
Benutzerspezifische Werkzeuge

Gesetzeslage Schweiz

Gesetzeslage Schweiz

Grundsätzlich ist der Verfassungsartikel über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich in Fragen des Klonens einschlägig.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 119 "Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich". Online Version

Das Stammzellforschungsgesetz regelt die Auflagen, unter denen in der Schweiz an humanen embryonalen Stammzellen geforscht werden darf. Expliziert wird dieses Gesetz durch die Stammzellforschungsverordnung. Beide sind am 1. März 2005 in Kraft getreten.

Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG). Online Version

Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG). Online Version


Varianten

  • Schweiz
  • Artikel 119, Absatz 2 der Bundesverfassung
Artikelaktionen