Altersrückstellungen
Altersrückstellungen in der PKV
Die Altersrückstellungen bei den privaten Krankenversicherungen wurden früher nicht individuell ausgewiesen und konnten deshalb beim Wechsel der Krankenkasse nicht mitgenommen werden. Zur Erleichterung eines Wechsels der Krankenkasse müssen die Rückstellungen jedoch seit dem 01. 01. 2009 bei neuen Verträgen individuell berechnet und damit portabel, d.h. übertragbar, gemacht werden (Änderung von § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).
Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983).

