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Arzneimittel

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Die Versicherung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter Medicaid Part D wird durch erhebliche Zuschüsse aus Steuermitteln des Bundes ermöglicht. Es gibt verschiedene Programme mit unterschiedlichen monatlichen Beiträgen sowie unterschiedlichen Zuzahlungen und Selbstbehalten. Ein üblicher Plan für das Jahr 2011 sieht z.B. vor, dass die Versicherung die Arzneimittelkosten abzüglich eines Selbstbehaltes bis zu einem jährlichen Betrag von insgesamt $ 2.840 übernimmt. Wenn dieser jährliche Höchstbetrag überschritten wird, muss der Versicherte die Kosten solange alleine tragen, bis ein weiterer, jährlicher Höchstbetrag von $ 4.550 erreicht ist.  Sobald dieser überschritten wird, tritt die Versicherung wieder ein und übernimmt die vollen Kosten abzüglich einer geringfügigen Zuzahlung. Durch die Gesundheitsreform von Obama soll die große Lücke ("doughnut hole"), in der kein Versicherungsschutz besteht, von Jahr zu Jahr verkleinert werden und bis 2020 weitestgehend verschwinden.
Ab 01.01.2011 müssen die pharmazeutischen Firmen den Versicherten während der Phase des "doughnut hole" auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Markennamen (brand-name prescriptions) einen  Preisnachlass  von 50% gewähren, so dass sich die Kosten verringern. Das Beispiel stammt aus:

Centers for Medicare and Medicaid Services (2010): Medicare and You 2011. Online Version [10.01.2011].


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