Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Gesundheitswesen Module Basistarif in der PKV
Benutzerspezifische Werkzeuge

Basistarif in der PKV

Basistarif in der PKV

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 28. März  2007 (BGBl. I, S. 378) wurde den privaten Krankenkassen durch Änderung von § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Einführung eines Basistarifs vorgeschrieben, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe denen der GKV vergleichbar sein müssen und für den der Beitrag den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen darf. Mit den Regelungen für den Basistarif werden in die private Krankenversicherung erstmals systemfremde Elemente der sozialen Umverteilung eingeführt. Die Berechnung des Höchstbeitrages hat nach Regelungen zu erfolgen, die durch eine Änderung von § 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgegeben werden.

Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044).


Varianten

  • Basistarif
Artikelaktionen