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Beihilfe für Beamte und Richter

Beihilfe für Beamte und Richter

Beamten und Richtern sowie ihren Ehegatten und Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird im Rahmen der sog. Beihilfe ein bestimmter Prozentsatz ihrer Gesundheitsausgaben vom Staat zurückerstattet. Der verbleibende Teil kann privat versichert werden. Der Umfang des Anspruchs auf erstattungsfähige Leistungen für den von der Beihilfe getragenen Prozentsatz der Ausgaben richtet sich im Wesentlichen nach den Regelungen für die GKV.


Varianten

  • Beamte und Richter
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