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Beitragssatz für die Pflegeversicherung

Beitragssatz für die Pflegeversicherung

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird durch Gesetz festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 1,95% der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Für Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder haben, erhöht sich der Beitragssatz um 0,25 % (Beitragszuschlag für Kinderlose (SGB XI § 55)). Für bestimmte Personenkreise besteht Beitragsfreiheit (SGB XI § 56).

 


Varianten

  • 1,95% des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben
  • Beitragssatz
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