Beitragssatz für die Pflegeversicherung
Beitragssatz für die Pflegeversicherung
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird durch Gesetz festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 1,95% der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Für Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder haben, erhöht sich der Beitragssatz um 0,25 % (Beitragszuschlag für Kinderlose (SGB XI § 55)). Für bestimmte Personenkreise besteht Beitragsfreiheit (SGB XI § 56).
Varianten
- 1,95% des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben
- Beitragssatz

