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Bundeszuschuss

Bundeszuschuss

Der allgemeine Beitragssatz  von 14 % für das Jahr 2010 konnte nur durch eine mit der Gesundheitsreform 2007 und dem Konjunkturpaket II verbundene Erhöhung des Zuschusses aus Steuermitteln auf 11,8 Mrd. gehalten und festgesetzt werden. Diese Erhöhung war zunächst bis zum Ende des Jahres 2010 befristet. Nach Einrichtung des Gesundheitsfonds und Festlegung eines allgemeinen Beitragssatzes von 15,5% ab 01.01.2011 wurde beschlossen, den Bundeszuschuss in Stufen auf € 14 Mrd. zu erhöhen.(SGB V § 221) Hinzukommen ab 2015 die Leistungen des Bundes zum Sozialausgleich für die Fälle, in denen der einkommensunabhängige kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt (SGB V § 221b, 242b).


Varianten

  • Bundeszuschusses
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