Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Gesundheitswesen Module Gesamtverträge
Benutzerspezifische Werkzeuge

Gesamtverträge

Gesamtverträge

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung. Dieser umfasst auch den ärztlichen Notdienst sofern das Landesrecht nicht anderes bestimmt (SGB V § 75).

Die Grundsätze für die vertragsärztliche Versorgung werden in Gesamtverträgen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den für den jeweiligen Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen geregelt (SGB V §§ 83ff.). In diesen Verträgen werden auch die Ausgabenvolumina für die zu erbringenden Leistungen festgelegt. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge (SGB V § 85). 

Durch das GKV-VStG (Artikel 20-26) sind in SGB V §§ 85ff zahlreiche Einzelbestimmungen zur Vergütung ärztlicher Leistungen geändert worden.

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz  - GKV-VStG) vom 22. Dezember 2011. BGBl. I, Seite 2983.

 

Varianten

  • Gesamtverträgen
Artikelaktionen