Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert (SGB V § 4 Abs. 1). Es gibt mehrere Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkassen, die knappschaftliche Krankenversicherung und die Ersatzkassen (SGB V § 4 Abs. 2). Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen hat durch Zusammenschlüsse von 1152 im Jahre 1994 auf 420 im Jahre 2000 und auf 156 Krankenkassen am 01.01.2011 stark abgenommen. Seither haben weitere Fusionen stattgefunden und es ist damit zu rechnen, dass sich der Konzentrationsprozess fortsetzt.
GKV-Spitzenverband (2011): GKV-Kennzahlen Online Version [17.12.2011].
Varianten
- gesetzlichen Krankenkassen
- 160 gesetzlichen Krankenkassen

