Gesundheitsfonds
Gesundheitsfonds
Mit der Gesundheitsreform 2007 ist durch Neufassung von SGB V § 271 beim Bundesversicherungsamt ein Sondervermögen (Gesundheitsfonds) eingerichtet worden. In den Gesundheitsfonds werden die Beiträge zur GKV (ohne die Zusatzbeiträge) sowie alle Zuschüsse des Bundes eingezahlt. Aus diesem Gesundheitsfonds erhalten die gesetzlichen Krankenkassen unter Berücksichtigung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß SGB V § 266.

