Gesundheitswesen
Gesundheitswesen
Der Begriff "Gesundheitswesen" wird nicht einheitlich benutzt. Im weitesten Sinne umfasst er alles, was irgendwie gesundheitsrelevant ist. So liegt es auf der Hand, dass der allgemeine Lebensstandard der Bevölkerung, der Grad der Umweltverschmutzung, die Reinheit des Wassers, die hygienische Qualität der Lebensmittel und die sich auf diese Faktoren beziehende Gesetzgebung gesundheitsrelevant sind und als zum Gesundheitswesen gehörig angesehen werden können. Im Allgemeinen wird der Begriff "Gesundheitswesen" aber in einem engeren Sinne verwendet. Er umfasst dann im Wesentlichen die gesamte medizinische Versorgung einschließlich Vorsorge und Rehabilitation, die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln und die zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben entwickelten Strukturen und deren Finanzierung. Unter "Öffentlichem Gesundheitswesen" versteht man den Teil des Gesundheitswesens, der nicht in erster Linie die Behandlung einzelner Personen dient sondern dem die Wahrung und Begutachtung der Gesundheit der Bevölkerung als ganzer obliegt. Unter "Öffentlichem Gesundheitsdienst" versteht man in Deutschland den Teil des Gesundheitswesens, der von unmittelbaren oder mittelbaren Trägern der Staatsverwaltung oder durch Einrichtungen wahrgenommen wird, die von ihnen errichtet und getragen werden. Hierzu gehören insbesondere die auf örtlicher Ebene angesiedelten Gesundheitsämter.

