Koalitionsvertrag - Punkt 9.1.
Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der FDP heißt es unter Punkt 9.1 wörtlich: "Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode. Kap. III Punkt 9.1. Beschlossen am 26. Oktober 2009. Online Version [05.12.2011].
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