Kostenerstattung
Kostenerstattung
Versicherte können an Stelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Sie erhalten dann eine Rechnung des Leistungserbringers und bekommen anschließend von der Krankenkasse diejenigen Kosten zurückerstattet, die nach dem Gesetz von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind. Der Wechsel zur Kostenerstattung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Versicherte, die Kostenerstattung gewählt haben, sind mindestens ein Kalendervierteljahr an diese Wahl gebunden (SGB V § 13).

