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Leistungsspektrum in der gesetzlichen Krankenversicherung

Leistungsspektrum in der gesetzlichen Krankenkasse

Nach SGB V § 11 besteht Anspruch auf Leistungen:

  • zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch,
  • zur Früherkennung von Krankheiten,
  • zur Behandlung einer Krankheit (ambulant oder stationär),
  • des persönlichen Budgets nach SGB IX § 17 Abs. 2-4.

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld (SGB V § 44 Abs. 1). Das nach einem komplizierten Verfahren zu berechnende Krankengeld kann für längstens 78 Wochen gewährt werden. Die Einzelheiten zu Anspruch, Berechnung und Dauer sowie weitere Regelungen zur Gewährung von Krankengeld sind in SGB V §§ 44-51 festgelegt. 

Die Versicherten haben weiterhin Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und einer Reihe von ergänzenden Leistungen (z.B. Krankentransport, bei stationärer Behandlung u.U. Aufnahme einer Begleitperson, häusliche Pflege, Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche).

 

 

Varianten

  • Leistungsspektrum
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