Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat umfangreiche Aufgaben der Prüfung und Begutachtung sowohl in der GKV als auch in der Pflegeversicherung (SGB V §§ 275ff.; SGB XI § 18). Neben dem auf Landesebene organisierten MDK gibt es auf Bundesebene einen eigenen Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (SGB V § 282). Die medizinischen Aufgaben des MDK werden durch eigene Ärzte durchgeführt. Diese sind nicht berechtigt, in eine Behandlung einzugreifen (SGB V § 275 Abs. 5).
Varianten
- Medizinischen Dienst (MDK)

