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Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Wie der Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Gutachten 2008/2009 schreibt, wird die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25% die Finanzierung der Pflegeversicherung nur bis etwa 2014 sichern. Er weist auf die Notwendigkeit des Umbaus des Finanzierungssystems der Pflegeversicherung hin und macht hierzu Vorschläge.

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008. (BGBl. I, S. 874).

Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.(2009): Finanzkrise meistern  - Wachstumskräfte stärken. Jahresgutachten 2008/2009. Online Version

 

Varianten

  • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008
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