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Pflegesätze

Pflegesätze

Die Sätze für die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung sind in SGB XI §§ 36ff. festgelegt.  Sie sind durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 (BGBl I, S. 874) in drei Stufen erhöht worden (nämlich zum 01. Juli 2008, 01. Januar 2010 und letztmalig zum 01.01.2012). Die Bunderegierung prüft sodann alle drei Jahre, erstmals im Jahre 2014, die Notwendigkeit und Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung (SGB  XI § 30).

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