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Private Krankenkassen

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen sind als Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert. Ihre Tätigkeit unterliegt der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, das die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife genehmigen muss. Im Gegensatz zu den zahlreichen Zusammenschlüssen bei den gesetzlichen Krankenkassen und der hierdurch bedingten starken Abnahme ihrer Anzahl hat sich Zahl der privaten Krankenversicherungen nur wenig verändert. Im Jahre 2010 gehörten dem Verband 45 Unternehmen an.

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (2011): Zahlenbericht der privaten Krankenversicherung 2010/2011. Online Version [06.12.2011]


Varianten

  • private Krankenkassen
  • 45 private Krankenkassen
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