Regelungen für Medicare Teil A
Regelungen für Medicare Teil A
Medicare (Teil A) ist eine Versicherung für Krankenhausaufenthalte. Die Leistungen sind auf maximal 150 Tage Krankenhausaufenthalt und maximal 100 Tage anschließender häuslicher Pflege beschränkt. Erst wenn nach dem Ende einer Inanspruchnahme der Krankenhausversicherung ein Zeitraum von mindestens 60 Tagen ohne Leistungsgewährung vergangen ist, beginnt eine neue Leistungsperiode (benefit period). Bei Inanspruchnahme von Medicare Teil A hat der Versicherte einen einmaligen Selbstbehalt zu übernehmen und vom 61. Tag der Krankenhausbehandlung an täglich erhebliche Zuzahlungen zu leisten. Nicht wenige Personen werden durch die Prämien und, im Krankheitsfall, durch die Selbstbehalte und Zuzahlungen sehr belastet.
Weitere Einzelheiten über die exakte Höhe der Selbstbehalte und Zuzahlungen unterschiedlicher Gruppen von Versicherten, über die komplizierten Regelungen bezüglich des Zusammenwirkens verschiedener Versicherungsprogramme und über die Finanzierung der verschiedenen Programmteile siehe:
Kaiser Family Foundation (2009): A Primer on Medicare Financing. Online Version [09.01.2011].
Kaiser Family Foundation (2010): Medicare. A Primer. Online Version [09.01.2011].
Kaiser Family Foundation (2010): Medicare at a glance. Fact sheet. Online Version [09.01.2011].
Centers for Medicare and Medicaid Services (2010): Medicare and You 2011. Online Version [09.01.2011].
Varianten
- Regelungen im Einzelnen

