Risikostrukturausgleich
Risikostrukturausgleich
Um eine gleichmäßigere Ausgangslage für den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen herzustellen, wird seit 1992 zum Ausgleich der durch die bei den verschiedenen Kassen unterschiedliche Struktur der Versichertengruppen (Alter, Geschlecht, Erwerbsfähigkeit, Zahl der mitversicherten Familienangehörigen) bedingten, unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ein finanzieller Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen. Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 ist der Risikostrukturausgleich (SGB V §§ 266ff.) durch Einbeziehung weiterer Kriterien (Morbidität) verfeinert und im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfonds so gestaltet werden, dass die Mitglieder der GKV zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen Wahlfreiheit haben. Einzelheiten siehe:
Bundesversicherungsamt (2008): So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds. Online Version [05.11.2011].
Varianten
- Risikostrukturausgleichs

