Vereinbarungen über Honorarverteilung
Vereinbarungen über Honorarverteilung
Hierbei handelt es sich um detailreiche Verträge, in denen neben allgemeinen Regelungen über das Abrechungswesen die Honorarverteilung festgelegt wird. Wenn von einem Arzt oder einer Praxis bestimmte Regelleistungsvolumina (Budget) überschritten werden, ist vorgesehen, dass die über den Grenzwert hinausgehenden Leistungen nur noch "abgestaffelt", d.h. zunehmend geringer vergütet werden. Als Beispiel für eine solche Vereinbarung siehe:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (2011): Vertrag über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen im Jahr 2011 gemäß §§ 87ff SGB V. Rheinisches Ärzteblatt, April 2011. Online Version [02.02.2012]
Varianten
- Vereinbarungen zur Honorarverteilung

