Versicherungsfreiheit
Versicherungsfreiheit
Versicherungsfrei sind ein im Gesetz festgelegter Personenkreis sowie Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Diese ist für das Jahr 2012 auf € 50.850 festgelegt. Wenn das Jahresarbeitsentgelt eines bereits gesetzlich Versicherten die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann der Versicherte freiwillig in der GKV versichert bleiben oder am Ende des betreffenden Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Die Einzelheiten sind in SGB V §§ 5 und 6 festgelegt.
GKV-Spitzenverband (2011): Faktenblatt Rechengrössen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2012. Online Version [02.02.2012]

