Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Gesundheitswesen Module Versicherungspflicht
Benutzerspezifische Werkzeuge

Versicherungspflicht

Versicherungspflicht

Für Arbeiter und Angestellte, deren Jahresverdienst eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, besteht die Pflicht zur Versicherung in der GKV. Für das Jahr 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei € 50.850. Die Einzelheiten und zahlreiche Sonderbestimmungen sind in SGB V § 5 und 6 geregelt. 

GKV-Spitzenverband (2011): Faktenblatt Rechengrössen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2012. Online Version

 
Artikelaktionen