Versicherungspflicht
Versicherungspflicht
Für Arbeiter und Angestellte, deren Jahresverdienst eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, besteht die Pflicht zur Versicherung in der GKV. Für das Jahr 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei € 50.850. Die Einzelheiten und zahlreiche Sonderbestimmungen sind in SGB V § 5 und 6 geregelt.
GKV-Spitzenverband (2011): Faktenblatt Rechengrössen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2012. Online Version

