Versicherungspflichtgrenze
Versicherungspflichtgrenze
Für die Versicherungspflichtgrenze ist der Jahresarbeitsverdienst maßgeblich, das ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (SGB IV § 14) und Arbeitseinkommen (SGB IV § 15). Andere Einkommensarten werden nicht berücksichtigt. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung festgesetzt. Sie liegt für 2012 bei jährlich € 50.850.
GKV-Spitzenverband (2011): Faktenblatt Rechengrössen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2012. Online Version [02.02.2012]

