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Versorgungsvertrag

Versorgungsvertrag

Nach SGB XI §§ 69ff. haben die Pflegekassen einen Sicherstellungsauftrag für eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung. Zur Erfüllung dieses Auftrages schließen die Pflegekassen mit den Trägern für Pflegeeinrichtungen und mit sonstigen Leistungserbringern Verträge zur Sicherstellung der Versorgung und entsprechende Vergütungsvereinbarungen ab.

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