Versorgungsvertrag
Versorgungsvertrag
Nach SGB XI §§ 69ff. haben die Pflegekassen einen Sicherstellungsauftrag für eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung. Zur Erfüllung dieses Auftrages schließen die Pflegekassen mit den Trägern für Pflegeeinrichtungen und mit sonstigen Leistungserbringern Verträge zur Sicherstellung der Versorgung und entsprechende Vergütungsvereinbarungen ab.

