Zugelassene Krankenhäuser
Zugelassene Krankenhäuser
Nach SGB V § 108 sind dies 1. Hochschulkliniken, 2. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, und 3. Krankenhäuser, die einen besonderen Vertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben.
Varianten
- zugelassenen Krankenhäusern

