Anbauverbot von MON 810 in Deutschland
Anbauverbot von MON 810 in Deutschland
Gemäß Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG darf der Anbau von MON 810 in einem Mitgliedsstaat nur dann vorübergehend eingeschränkt oder verboten werden, wenn "auf der Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse berechtigte[r] Grund zu der Annahme [besteht], dass ein GVO als Produkt oder in einem Produkt [...] eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt."
Nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner liegen solche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, so dass ein Verbot des Anbaus von Mon 810 begründet ist. Eine von Thomas Bohn und Kollegen durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Wasserflöhe, die aus MON 810 hergestelltes Mehl fraßen, früher starben und weniger Nachwuchs bekamen als solche, die mit konventionellem Mais gefüttert wurden.
In einer zweiten Studie, die von einer Forschergruppe um Angelika Hilbeck am Institut für Integrative Biologie der Eidgenössisch-Technischen Hochschule Zürich durchgeführt wurde, wird berichtet, dass Larven des 2-Punkt-Marienkäfers vermehrt starben, nachdem ihnen Eier verfüttert wurden, auf welche das Schmetterlingsgift gesprüht wurde, welches auch im Genmais MON 810 enthalten ist.
Kritiker gehen indes davon aus, dass die Studien aus wissenschaftlicher Sicht kein Verbot rechtfertigen. Gerade die Untersuchung zu den 2-Punkt-Marienkäfern weise erhebliche methodische Mängel auf und der Schluss, dass der Anbau von MON 810 für Marienkäfer gefährlich werden könne, sei unzulässig. Da sich Wasserflöhe in der Natur von Algen und eben nicht von Maismehl ernähren, sei die norwegische Studie ohnehin wertlos.
Die Entscheidung Aigners wird generell kontrovers diskutiert. Während Umweltverbände (BUND, Greenpeace, Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft) weitere Verbote fordern, veröffentlichten große Wissenschaftsorganisationen (darunter die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Fraunhofer Gesellschaft, die Helmholtz Gemeinschaft, die Leibniz Gemeinschaft sowie die Max-Planck-Gesellschaft) eine gemeinsame Erklärung in der sie sich entschieden gegen pauschale Verbote gentechnischer Erzeugnisse wenden. Sie fordern die Politik auf, für eine Versachlichung der Diskussion zu sorgen und verlässliche Rahmenbedingungen für die Forschung und wissenschaftliche Begleitung der künftigen Nutzung der Grünen Gentechnik zu schaffen.
Der US-Saatgutkonzern Monsanto hat gegen das von der Bundesregierung ausgesprochene Anbauverbot von MON 810 einen Eilantrag gestellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat diesen am 05. Mai 2009 abgelehnt. In der Begründung heben die Richter hervor: Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Es gebe zwar keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe, neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde.
Richtlinie 2001/18/EG Online Version
Verbot von MON 810 in Deutschland Online Version
Bohn, T. / Primicerio, R. / Hessen, D. O. / Traavik, T. (2008): Reduced Fitness of Daphnia magna Fed a Bt-Transgenic Maize Variety. In: Archives of Environmental Contamination and Toxicology. 55(4), 584-592. . Online Version
Schmidt, J.E. / Braun, C.U. / Whitehouse, L.P. / Hilbeck, A. (2009): Effects of activated Bt transgene products (Cry1Ab, Cry3Bb) on immature stages of the ladybird Adalia bipunctata in laboratory ecotoxicity testing. In: Archives of Environmental Contamination and Toxicology. 56(2):221-228. Online Version
Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen zur Grünen Gentechnik Online Version
ebenfalls Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen zur Grünen Gentechnik Online Version
Eilverfahren des Saatgutkonzerns Monsanto gegen Anbauverbot von MON 810: Aktenzeichen des Eilverfahrens: 2 B 111/09, des Klageverfahrens: 2 A 110/09
Varianten
- Entscheidung

