Geklonte Nutztiere
Geklonte Nutztiere
Unter einem geklonten Nutztier wird ein Wesen verstanden, dass über natürlichem Wege von einem Muttertier ausgetragen wurde, dessen Befruchtung aber in-vitro stattfand. Die Besonderheit hierbei ist, dass das klonierte Tier ein völlig identisches Erbgut mit dem zuvor ausgewählten Spenderindividuum hat. Dessen Genom wird entnommen und in eine leere, unbefruchtete Eizelle eingebracht. Durch biotechnologische Verfahren werden die beiden Komponenten verschmolzen und aktiviert, sodass im Ergebnis nach Einsetzen der nunmehr befruchteten Eizelle ein „Zwilling“ des Spendertieres auswachsen kann. Ein reproduktiv geklontes Tier wird nicht als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) deklariert, da bei seiner Herstellung nicht auf die Verfahren der Gentechnik zurückgegriffen wurden.
Da das Klonieren von Nutztieren derzeit noch sehr teuer ist, werden klonierte Tiere nicht einfach für den Verzehr genutzt. Sie finden lediglich Anwendung als besonders wertvolle Zuchttiere, deren Eigenschaften auf möglichst viele Nachkommen verteilt werden sollen.
Diskutiert wird nun, ob Nachkommen geklonter Zuchttiere gesondert gekennzeichnet werden müssen, ob sie überhaupt frei verkäuflich sein sollten und ob beim Verzehr solcherlei Individuen irgendeine Art von Gefährdung entstehen könnte. Die Art der Diskussion und das öffentliche Meinungsbild sind hierbei teilweise sehr analog zur Diskussion um GVO.
Während in einer Umfrage des Eurobarometers 2008 die befragten Personen mehrheitlich das Klonen von Tieren zur Lebensmittelherstellung ablehnen (58% halten es für keinesfalls vertretbar), kommt im Jahr 2008 die European Food Safety Authorithy (EFSA) ebenso wie ihr Pendant das United States Department of Agriculture (USDA) zu dem Ergebnis, dass der Verzehr von geklonten Nutztieren und deren Nachkommen aller Wahrscheinlichkeit nach gesundheitlich gefahrlos sei. Die europäische Behörde wirft aber bedenkend ein, dass der Umfang der wissenschaftlichen Studien vorerst sehr gering und die ethischen Bedenken den Tieren gegenüber im Bezug auf Gesundheit und Wohlergehen sehr hoch seien.
Am 19. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission bekanntgegeben, dass sie das Klonen von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln, ebenso wie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch, für die kommenden fünf Jahre verbieten will. Kontrovers diskutiert wird die Frage, wie mit dem Fleisch und der Milch der Nachkommen geklonter Tiere umgegangen werden soll. Im März 2011 wurden Verhandlungen über ein Verkaufsverbot und die Kennzeichnungspflicht solcher Lebensmittel geführt, welche jedoch scheiterten. Das Parlament hatte ein Verkaufsverbot vorgeschlagen, konnte sich aber nicht gegen den Widerstand einiger EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, durchsetzen. Weitere Verhandlungen sind zunächst nicht geplant. Das Fleisch und die Milch der Klonnachkommen dürfen in der EU also weiterhin ohne Kennzeichnung verkauft werden.
Europäisches Parlament. Pressedienst (2010): Pressemitteilung. Abgeordnete fordern Verbot von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Online Version
European Food Safety Authorithy (ESFA) (2008): Pressemitteilung. EFSA verabschiedet endgültiges wissenschaftliches Gutachten über das Klonen von Tieren. Online Version
Flash Eurobarometer (2008): Europeans’ attitudes towards animal cloning. Online Version
Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit BAG (2008): Fragen und Antworten. Lebensmittel aus geklonten Tieren? Online Version
Transgen (2010) Vorschlag für EU-Verordnung. Zulassungspflicht für Lebensmittel von Klon-Tieren. Online Version
United States Department of Agriculture (USDA) (2008): Statement by Bruce Knight, Under Secretary for Marketing and Regulatory Programs on FDA Risk Assessment on Animal Clones. Release No. 0012.08. Online Version
Varianten
- geklonter Nutztiere

