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Gentechnisch verunreinigter Honig

Gentechnisch verunreinigter Honig

Untersuchungen haben gezeigt, dass Honig oft Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthält. Da der Flugradius von Bienen mehrere Kilometer beträgt ist die Gefahr, dass diese den Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen aufsammeln und den Honig so verunreinigen, sehr hoch.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Mai 2008 geurteilt, dass Honig in welchem Blütenpollen des gentechnisch veränderten Maises MON 810 nachgewiesen wird, nicht verkehrsfähig ist. Da MON 810 in der EU nur als Futter- jedoch nicht als Lebensmittel zugelassen ist, dürfen die Imker den durch gentechnisch veränderte Pflanzen verunreinigten Honig weder verkaufen noch verschenken, sondern müssen diesen entsorgen lassen. Diskutiert wird nun darüber, wer die Verantwortung dafür trägt, dass der Honig genpollenfrei bleibt. Zur Frage steht, ob Betreiber gentechnisch veränderter Felder dafür sorgen müssen, dass die Bienen keinen Pollen der Pflanzen aufnehmen, oder ob der Imker selbst die Verantwortung dafür trägt, dass seine Bienen keine verunreinigten Pollen anfliegen.

Verwaltungsgericht Augsburg (2007): Urteil vom 04.04.2007. Au 7 E 07.259.

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Wraneschitz, Heinz (2009): Bienen müssen Gen-Mais weichen. In: Technology Review 03/2009  Online Version


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