Einwilligung und Zustimmung
Einwilligung und Zustimmung
In der Diskussion um die medizinische Forschung an Menschen ist es üblich zwischen Einwilligung (engl. consent) einerseits und Zustimmung (engl. assent) andererseits zu unterscheiden. Während man mit Einwilligung eine vollgültige aufgeklärte Willenserklärung einer Person bezeichnet, versteht man unter Zustimmung die Willenserklärung einer Person, die nur über eingeschränkte kognitive, voluntative oder emotive Fähigkeiten verfügt. Bei Erwachsenen geht man zumeist von der Einwilligungsfähigkeit aus, es sei denn es liegt eine geistige Behinderung oder eine psychische Störung vor. Bei Minderjährigen wird hingegen zumeist eine nur bedingte Einwilligungsfähigkeit angesetzt, so dass sie in die Teilnahme an einem Humanexperiment nur zustimmen, nicht aber einwilligen können. Es wird jedoch kontrovers diskutiert, ab welchem Alter von der Einwilligungsfähigkeit einer Person ausgegangen werden sollte oder ob eine starre Altersgrenze überhaupt geeignet ist, einen relevante Zäsur zu markieren.
Varianten
- Zustimmung

