Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Medizinische Forschung mit Minderjährigen Module Stellvertretende Einwilligung
Benutzerspezifische Werkzeuge

Stellvertretende Einwilligung

Stellvertretende Einwilligung

Kann eine Person wegen ihres Alters oder mangelnder geistiger Reife nicht persönlich in einen medizinischen Eingriff einwilligen, dann ist die stellvertretende Einwilligung (engl. proxy consent) eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Dabei ist der gesetzliche Vertreter dem Wohl dessen verpflichtet, für den er die Einwilligung erteilt. Dies ist bei medizinischen Eingriffen zu diagnostischen, therapeutischen oder präventiven Eingriffen in der Regel gewährleistet. Fraglich ist allerdings, ob die Teilnahme an einem medizinischen Versuch dem Wohl der Probanden dient. Zweifelhaft ist dies vor allem dann, wenn der Versuch keinen direkten medizinischen Nutzen für die Probanden in Aussicht stellt, also fremdnützig oder gruppennützig ist. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob gesetzliche Vertreter überhaupt berechtigt sind, eine stellvertretende Einwilligung zu erteilen.

Artikelaktionen