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Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Das im Jahre 1997 in Oviedo verabschiedete und inzwischen von 19 Staaten ratifizierte Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ("Oviedo-Konvention") hat in Deutschland zu heftigen Kontroversen geführt. Kritiker werfen dem Übereinkommen vor, es verlasse - nicht zuletzt dadurch, dass es unter engen Voraussetzungen die Forschung an Einwilligungsunfähigen erlaube - den normativen Rahmen, der durch die Menschenrechte markiert werde. Unter Ethikern und Juristen herrscht indessen die Meinung vor, dass diese weitgehende Kritik unzutreffend ist. Das Übereinkommen wird durch Zusatzprotokolle ergänzt, die speziellen Themen gewidmet sind. Im Jahre 2005 ist das Zusatzprotokoll zur Forschung am Menschen verabschiedet worden.

Europarat (1997): Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Online Version

Europarat (2005): Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Biomedical Research. Online Version


Varianten

  • Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates
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