Zentrale Ethikkommission (ZEKO)
Zentrale Ethikkommission (ZEKO)
Die Zentrale Ethikkommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten bei der Bundesärztekammer ist durch einen Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 18. März 1994 eingerichtet worden. Gemäß dem Statut des 16 Mitglieder umfassenden Gremiums hat die ZEKO die Aufgaben, Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die technologische Entwicklung in der Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen werden und die eine gemeinsame Antwort für die Bundesrepublik Deutschland erfordern sowie in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei der ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen. Neben der Stellungnahme zur Forschung an Minderjährigen hat sich die ZEKO u.a. zur Forschung mit nicht-einwilligungsfähigen Personen (1997), zur Stammzellforschung (2002) sowie zum Forschungsklonen (2006) geäußert.
Zentrale Ethikkommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten bei der Bundesärztekammer (ZEKO) (2004): Forschung mit Minderjährigen. In: Deutsches Ärzteblatt 101(22), A1613-1617. Online Version
Varianten
- Zentrale Ethikkommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten bei der Bundesärztekammer (ZEKO)

