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Enge und erweiterte Zustimmungsregelung

Enge und erweiterte Zustimmungsregelung

Die enge Zustimmungslösung sieht vor, dass der Verstorbene zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben muss. Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, können im Fall der erweiterten Zustimmungslösung die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden, wobei die Entscheidungsgrundlage der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist. Die erweiterte Zustimmungslösung gilt z.B. in Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz.


Varianten

  • erweiterte Zustimmungslösung
  • enge oder erweiterte Zustimmungsregelung
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