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Hirntodkriterium

Hirntodkriterium

Einem potenziellen Organspender dürfen Organe erst dann entnommen werden, wenn der Tod endgültig festgestellt wurde. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts galt der Stillstand von Atmung und Herzschlag als Todeskriterium (Herztod). Patienten mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand können, mit Hilfe der heute verfügbaren intensivmedizinischen Maßnahmen, allerdings teilweise wiederbelebt werden und genesen. Gefordert wurde deshalb ein weiteres Kriterium zur Feststellung des Todes. Mit der Suche nach einem solchen Kriterium hat sich vor allem das Komitee der Harvard Medical School beschäftigt. Das Ergebnis dieser Arbeit wurde 1968 im so genannten „Harvard-Bericht“ veröffentlicht. Der Hirntod wird von der Bundesärztekammer (BÄK) definiert als ein „Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung künstlich noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauffunktion“. Die Hirnfunktionen sind unwiederbringlich verloren, wenn das Gehirn für wenige Minuten (max. 10 Minuten) ohne Blut- und Sauerstoffversorgung bleibt. Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit ist das Gehirn dann von der Durchblutung abgekoppelt, seine Zellen zerfallen, auch wenn der übrige Körper noch künstlich durchblutet wird. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dem Hirntoten noch intakte Organe zu Transplantationszwecken zu entnehmen. Für die Feststellung des Hirntodes hat die BÄK Richtlinien formuliert. Diese legen fest, dass zwei Ärzte, die nicht zum Transplantationsteam gehören und mehrjährige Erfahrung in der Intensivmedizin oder Neurologie haben, den Hirntod unabhängig voneinander und zweifelsfrei diagnostizieren müssen. Ferner muss in einer klinischen Untersuchung nachgewiesen werden, dass alle Hirnstammreflexe und die Spontanatmung ausgefallen sind. Die Hirnstammreflexe sind bei bewusstlosen Patienten auslösbar, bei Hirntoten jedoch nicht. Zu diesen Reflexen zählen:
Pupillenreflex: Bei Gesunden sind normalerweise beide Pupillen gleich weit. Sie verengen sich bei Lichteinfall. Bei hirntoten Patienten fehlt dieser Reflex, die Pupillen reagieren nicht mehr auf Lichteinfall.
Puppenkopf-Phänomen (okulozephaler Reflex): Ist ein Patient bewusstlos, aber nicht hirntot, reagiert er auf das schnelle Drehen oder Kippen seines Kopfes mit einer langsamen Gegenbewegung der Augen. Bei einem Hirntoten bleiben die Augen während dieses Tests ohne Reaktion in ihrer Ausgangsstellung.
Hornhautreflex: Berührt man die äußerste Augenschicht (Hornhaut) des Auges mit einem Fremdkörper, schließen sich die Augen reflektorisch. Prüft ein Arzt diese Reaktion bei einem Hirntoten mit einem Wattestäbchen, erfolgt keine Reaktion.
Schmerzreaktionen im Gesicht: Auf Schmerzreize im Gesicht reagieren selbst Patienten, die im tiefen Koma liegen, mit erkennbaren Muskelzuckungen und Abwehrreaktionen der Kopf- und Halsmuskulatur. Bei Hirntoten bleiben diese Reflexe aus.
Würge- und Hustenreflex (Tracheal- und Pharyngealreflex): Berührungen der hinteren Rachenwand lösen bei Gesunden und Bewusstlosen einen Würgereflex aus. Hirntote zeigen diese Reaktion nicht.
Deuten alle fünf Reflexprüfungen auf einen Hirntod hin, wird die Spontanatmung überprüft. Das unbewusst ablaufende Atmen ist ein lebenswichtiger Reflex. Wird die maschinelle Beatmung ausgestellt, steigt durch den Verbrauch des Sauerstoffs der Kohlendioxidgehalt im Blut. Dadurch wird sofort das Atemzentrum im Gehirn aktiviert, das einen Atemzug auslöst. Setzt die Eigenatmung nicht ein, liegt ein kompletter Ausfall des Atemzentrums vor.
Bereits unmittelbar nach Erscheinen des Harvard-Berichts haben sich kritische Stimmen gegen die Einführung des Hirntodkriteriums bzw. die Begleitumstände erhoben. Ihren Höhepunkt erreichte die Hirntod-Debatte in Deutschland vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997.

Harvard-Bericht zum Hirntodkriterium: A definition of irreversible coma. Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death. In: Journal of the American Medical Association (JAMA) Aug. 1968, Bd. 205, Nr. 6, 337-340.

The President´s Council on Bioethics (2008): Controversis in the Determination of Death. A White Paper by the President´s Council on Bioethics. Washington, D.C.

Ach, J.S. / Quante M. (Hg.) (1999): Hirntod und Organverpflanzung. Ethische, medizinische, psychologische und rechtliche Aspekte der Transplantationsmedizin. Stuttgart/Bad Cannstatt.

Angstwurm, H. (2003): Der Hirntod als sicheres Todeszeichen. In: Düwell, M. / Steigleder, K. (Hg.): Bioethik. Eine Einführung. Frankfurt/M.

Frewer, A. (1999): 30 Jahre Hirntod-Definition. Historische und ethische Aspekte. In: Ethik in der Medizin 11(2), 114-118.

Honnefelder, L. (1998): Hirntod und Todesverständnis: Das Todeskriterium als anthropologisches und ethisches Problem. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 3, 65-78.

Beckmann, J.P. / Kirtse, G. / Schreiber, H.-L.: Organtransplantation. Ethik in den Biowissenschaften – Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 7. Freiburg i.B.: Alber. 


Varianten

  • Hirntodkriterium
  • Hirntod
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