Informationsregelung
Informationsregelung
Bei der Informationsregelung geht der Gesetzgeber, wie im Falle der Widerspruchslösung, grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden, wobei ihnen ein Einspruchsrecht jedoch nicht zusteht. Die Informationsregelung gilt z.B. in Frankreich und in Schweden.
Varianten
- Informationsregelung

