Sie sind hier: Startseite Im Blickpunkt Organtransplantation Module Rechtliche Regelung in Japan
Benutzerspezifische Werkzeuge

Rechtliche Regelung in Japan

Rechtliche Regelung in Japan

In Japan wird der Hirntod von juristischer Seite erst seit in Kraft treten des „Gesetzes über Organtransplantationen“ im Oktober 1997 als Ende des menschlichen Lebens akzeptiert. Dieses Gesetz sieht eine besonders enge Form der Zustimmungslösung vor, welche besagt, dass Organe nur dann postmortal entnommen werden dürfen, wenn erstens der Spender zu Lebzeiten und zweitens die Familienmitglieder einer Organspende zugestimmt haben. Viele Japaner gehen davon aus, dass der Mensch erst dann tot ist, wenn Herz und Lunge nicht mehr funktionieren, und lehnen eine Organentnahme bei Hirntoten daher häufig ab.
Auffallend an der japanischen Gesetzeslage zur Organtransplantation sind ferner die Regelungen für Minderjährige. Das Gesetz in der Fassung aus dem Jahr 1997 verbietet Organspenden und-transplantationen von und für Kinder unter 15 Jahren. Nach Angaben von Kritikern dieses Verbots mussten infolgedessen viele Kinder sterben, deren Familien sich die kostspieligen Operationen im Ausland nicht leisten konnten. In den letzten 12 Jahren – seit Verabschiedung des Transplantationsgesetzes bis heute – wurden in Japan nur 81 Organe transplantiert, während in Europa jährlich hunderte Transplantationen stattfinden. Im Juli 2009 konnte eine Änderung dieser Regelung bewirkt werden. Nach jahrelangem Streit sind Transplantationen nun auch unter Kindern erlaubt.


Varianten

  • Japan
Artikelaktionen