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Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes

Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat 1982 einheitliche Kriterien definiert, denen in Deutschland die Feststellung und die Dokumentation des Hirntods unterliegen. Sie wurden zuletzt 1998 den formalen Anforderungen des Transplantationsgesetzes angepasst.

Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, 3. Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG) Online Version


Varianten

  • Richtlinien der Bundesärztekammer
  • Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes
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