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Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organvermittlung

Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organvermittlung

Die Bundesärztekammer hat Kriterien für die Organallokation formuliert.
Die wichtigsten Kriterien sind die Erfolgsaussicht, die Dringlichkeit, die Alternativlosigkeit und die Chancengleichheit. Die Vermittlungsstelle Eurotransplant ist verpflichtet Organe und Gewebe gemäß der Richtlinien der Bundesärztekammer zu verteilen.

Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG Online Version


Varianten

  • Richtlinien der Bundesärztekammer
  • Richtlinien zur Organvermittlung
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