Widerspruchsregelung
Widerspruchsregelung
Im Sinne der Widerspruchsregelung dürfen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. In manchen Ländern, beispielsweise in Österreich, werden zu diesem Zweck Widerspruchsregister geführt. Die Widerspruchsreglung gilt z.B. in Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In einigen Ländern, dazu zählen Belgien, Finnland und Norwegen, haben auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht, in diesem Fall spricht man von einer erweiterten Widerspruchsregelung.
Varianten
- Widerspruchsregelung
- Widerspruchslösung

