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Patientenverfügungs-Gesetz Österreich

Patientenverfügungs-Gesetz Österreich

Die beachtliche Patientenverfügung ist eine Richtschnur für das Handeln des Arztes und muss in seine Entscheidungsfindung einfließen. Sie soll bei ihrer Errichtung mit einem Arzt besprochen werden, wobei der Patient klar umschreiben soll warum eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird. Eine beachtliche Patientenverfügung erfordert keine Beglaubigung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

Die verbindliche Patientenverfügung kommt nur für die Menschen in Frage, bei denen eine bekannte Grunderkrankung diagnostiziert wurde. Voraussetzung für diese Form ist, dass die abgelehnten Maßnahmen ganz konkret beschrieben werden und dass der Patient aufgrund eigener Erfahrung die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzen kann. Sie muss schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Anwalt, einem Notar oder rechtskundigen Mitarbeitern der Patientenvertretung errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann nach den gleichen strengen Kriterien wieder bestätigt werden.

Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG): 55. Bundesgesetz über Patientenverfügungen. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Ausgegeben am 08. Mai 2006. Online Version


Varianten

  • österreichische Gesetz
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